Fasssauna in Baden-Württemberg: Brauche ich eine Baugenehmigung?
Mit Elektroofen ist eine Fasssauna in Baden-Württemberg meist verfahrensfrei, mit Holzofen nicht. Wir erklären Anhang 1 der LBO 2026, das Kenntnisgabeverfahren, den Grenzabstand und die Rolle des Schornsteinfegers.
Inhalt 9 Abschnitte
Das Wichtigste in Kürze
- Welche kleinen Gebäude in Baden-Württemberg verfahrensfrei sind, steht im Anhang 1 zu § 50 der Landesbauordnung (LBO), Neufassung vom 16. März 2026.
- Mit Elektroofen ist eine Fasssauna im Innenbereich bis 40 m³, im Außenbereich bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei – ohne Toilette und ohne Ruheraum.
- Ein Holzofen ist eine Feuerstätte. Dann brauchst du je nach Grundstück das Kenntnisgabeverfahren oder eine Baugenehmigung, egal wie klein die Sauna ist.
- Dem Bezirksschornsteinfeger legst du die technischen Angaben zum Holzofen mindestens zehn Tage vor dem Einbau vor; anfeuern darfst du erst nach seiner Bescheinigung.
- Stand: Oktober 2026.
„Wird eine Fasssauna mit Elektroofen in Baden-Württemberg wie ein Gartenhaus ohne Aufenthaltsraum behandelt?“ Diese Frage erreicht uns aus dem Südwesten regelmäßig, und die Antwort lautet meistens: ja. Beim Holzofen greift dagegen eine Besonderheit des Landes, das Kenntnisgabeverfahren. Den Vergleich mit den übrigen Ländern findest du im Leitartikel Baugenehmigung für die Fasssauna.
Was sagt die Landesbauordnung Baden-Württemberg?
Seit März 2026 gilt die LBO in einer neu bekanntgemachten Fassung (Gesetzblatt 2026 Nr. 44). Eingearbeitet sind das „Gesetz für das schnellere Bauen“ von 2025 und eine Änderung vom Februar 2026; die Regel für kleine Gebäude blieb dabei gleich.
Welche Vorhaben ohne jedes Verfahren gebaut werden dürfen, steht in einer Liste im Anhang, auf die § 50 Abs. 1 LBO verweist. Für die Fasssauna zählt Nummer 1 Buchstabe a:
„Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40 m³, im Außenbereich bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt“
Anhang 1 Nr. 1 a LBO (zu § 50 Abs. 1)
„Verfahrensfrei“ ist der Fachausdruck dafür, dass du weder einen Bauantrag stellen noch eine Kenntnisgabe einreichen musst. Im Alltag sagt man „genehmigungsfrei“ – mit einer Einschränkung, die wir weiter unten erklären.
Fasssauna mit Elektroofen: im Garten meist verfahrensfrei
Weil im Elektroofen nichts verbrannt wird, zählt er baurechtlich nicht als Feuerstätte. Auch beim Aufenthaltsraum ist die Lage gut belegt: Das NRW-Bauministerium hat 2023 per Erlass festgehalten, dass eine Sauna kein Aufenthaltsraum ist, und das Verwaltungsgericht Bayreuth sah es 2024 genauso (Az. B 2 K 22.692), weil man sich in der Kabine nur vorübergehend aufhält. Eine Entscheidung aus Baden-Württemberg kennen wir nicht, die Begriffsbestimmung in § 2 Abs. 7 LBO ist aber die gleiche. Mehr dazu im Beitrag Ist eine Sauna ein Aufenthaltsraum?
Ob dein Wunschmodell unter der 40- bzw. 20-m³-Grenze bleibt, hängt von Länge und Durchmesser ab. Die genauen Werte stellen wir dir gern schriftlich für das Baurechtsamt zusammen – schreib uns einfach über die Kontaktseite.
Kippen kann die Verfahrensfreiheit ein angebauter Ruheraum, der als Aufenthaltsraum gilt, oder eine Toilette im Saunahaus. Was beim Strom zu beachten ist, liest du im Beitrag zum Stromanschluss für den Elektroofen.
Fasssauna mit Holzofen: Kenntnisgabe oder Baugenehmigung
Hier wollen wir ehrlich sein: Mit Holzofen fällt die Fasssauna in Baden-Württemberg aus der Verfahrensfreiheit heraus. Ein holzbefeuerter Saunaofen ist eine Feuerstätte im Sinne von § 2 Abs. 12 LBO. Das Baurechtsamt Stuttgart zählt in seinem Merkblatt zu Gartenhäusern Gebäude „jeglicher Größe“ mit ortsfester Feuerstätte zu den verfahrenspflichtigen Vorhaben. Dass Feuerungsanlagen nach Anhang 1 Nr. 3 a selbst verfahrensfrei sind, betrifft nur den Ofen samt Abgasanlage, nicht das Gebäude.
So funktioniert das Kenntnisgabeverfahren
Das Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO liegt zwischen „verfahrensfrei“ und „Baugenehmigung“. Du reichst die Bauvorlagen bei der Baurechtsbehörde ein, einen Genehmigungsbescheid bekommst du aber nicht. Nach § 59 Abs. 4 LBO darfst du zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen beginnen, sofern die Behörde den Baubeginn nicht untersagt oder dir etwas anderes mitteilt. Möglich ist das nur, wenn alle Voraussetzungen aus § 51 Abs. 2 erfüllt sind:
- Dein Grundstück liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
- Für das Gebiet besteht keine Veränderungssperre.
- Die Sauna widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht.
Als kleines Gebäude bzw. Nebengebäude zum Wohnhaus dürfte die Fasssauna zu den Vorhaben gehören, für die § 51 Abs. 1 das Verfahren zulässt.
Ohne passenden Bebauungsplan: Baugenehmigung
Fehlt eine der Voraussetzungen, führt der Weg über ein Baugenehmigungsverfahren. Da eine private Gartensauna kein Sonderbau ist, kommt das vereinfachte Verfahren nach § 52 LBO in Betracht. Eine Baugenehmigung darfst du übrigens auch dann beantragen, wenn die Kenntnisgabe möglich wäre. Die einfachere Alternative bleibt der Elektroofen: Mit ihm ist dieselbe Sauna in der Regel verfahrensfrei.
Wie nah darf die Fasssauna an die Grundstücksgrenze?
Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBO sind in den Abstandsflächen und ohne eigene Abstandsflächen unter anderem „Gebäude ohne Aufenthaltsräume mit einer Wandhöhe bis 3 m und einer Wandfläche bis 25 m²“ zulässig. Pro Nachbargrenze sind so höchstens 9 m Grenzbebauung erlaubt, insgesamt 15 m.
Anders als in Bayern nennt die Regel keine Feuerstätten. Nach dem reinen Wortlaut schließt ein Holzofen das Grenzprivileg also nicht aus. Ob eine Holzofen-Sauna deshalb nah an der Grenze stehen darf, hängt aber zusätzlich vom Brand- und Feuerungsrecht ab, das wir hier nicht abschließend bewerten. Sprich den Standort mit Baurechtsamt und Schornsteinfeger ab.
Greift das Privileg nicht, gilt die normale Abstandsfläche nach § 5 Abs. 7 LBO: 0,4 der Wandhöhe, mindestens 2,5 m, bei Wänden bis 5 m Breite mindestens 2 m.
Schornsteinfeger: Was vor dem ersten Aufheizen passieren muss
Nach Anhang 1 Nr. 3 a legst du dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mindestens zehn Tage vor Beginn der Ausführung die erforderlichen technischen Angaben vor. Weil die Holzofen-Sauna kenntnisgabe- oder genehmigungspflichtig ist, gilt außerdem § 67 Abs. 5 LBO: Die Feuerungsanlage darf erst in Betrieb gehen, wenn er „die Brandsicherheit und die sichere Abführung der Verbrennungsgase bescheinigt hat“.
Dazu kommt Bundesrecht: § 19 der 1. BImSchV verlangt für neue Festbrennstoff-Feuerungen eine firstnahe Schornsteinmündung, die den First um mindestens 40 cm überragt. Bei einer Gesamtwärmeleistung bis 50 kW muss sie außerdem alle Fenster, Türen und Lüftungsöffnungen, die näher als 15 m liegen, an der Oberkante um mindestens 1 m übertreffen – nach gängiger Lesart auch am eigenen Wohnhaus. Alles zu Abnahme, Kehren und Nachbarn steht im Beitrag Holzofen, Schornstein und Schornsteinfeger.
Verfahrensfrei heißt nicht rechtsfrei: Bebauungsplan, Außenbereich, Kleingarten
§ 50 Abs. 5 LBO stellt klar, dass verfahrensfreie Vorhaben „ebenso wie genehmigungspflichtige Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen“ müssen. Schließt der Bebauungsplan zum Beispiel Nebenanlagen außerhalb der Baugrenzen aus, gilt das auch für deine Elektroofen-Sauna.
Vorsicht im Außenbereich: Die 20-m³-Regel betrifft nur das Verfahren. Ob dort überhaupt gebaut werden darf, entscheidet § 35 BauGB, und zwar nur im Einzelfall unter engen Voraussetzungen. Denkmalschutz, Wasserschutzgebiete und Gestaltungssatzungen gelten ebenfalls. In Kleingartenanlagen und Gartenhausgebieten haben Verein, Verpächter oder Bebauungsplan das letzte Wort – eine Sauna ist keine Gartenlaube.
So gehst du in Baden-Württemberg vor
- Ofenart festlegen. Elektro oder Holz entscheidet hier darüber, ob du überhaupt ein Verfahren brauchst.
- Lage klären. Frag bei der Gemeinde, ob dein Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt und welcher Bebauungsplan gilt.
- Rauminhalt ermitteln. Rechne vorsichtig mit den Außenmaßen und kläre, ob das Vordach mitzählt.
- Standort planen. Grenzabstand prüfen, beim Holzofen auch die Fenster rund um die spätere Schornsteinmündung.
- Schriftlich nachfragen. Bitte das Baurechtsamt mit Lageplan um eine Einschätzung per E-Mail; mündliche Auskünfte binden die Behörde nicht.
- Bei Holzofen: Verfahren und Schornsteinfeger. Kenntnisgabe oder Bauantrag einreichen, Schornsteinfeger zehn Tage vorher informieren, Bescheinigung abwarten.
Häufige Fragen
Gilt eine Fasssauna in Baden-Württemberg als Gartenhaus?
Für sie gilt dieselbe Regel wie für Gartenhäuser, Anhang 1 Nr. 1 a LBO. Mit Elektroofen, ohne Ruheraum und ohne Toilette ist sie damit bis 40 m³ im Innenbereich und bis 20 m³ im Außenbereich verfahrensfrei.
Reicht für eine Holzofen-Sauna in Baden-Württemberg die Kenntnisgabe?
Nur im Geltungsbereich eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans ohne Veränderungssperre und ohne Widerspruch zu dessen Festsetzungen. Sonst brauchst du eine Baugenehmigung, in der Regel im vereinfachten Verfahren.
Darf eine Holzofen-Sauna in Baden-Württemberg an der Grenze stehen?
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 LBO erwähnt Feuerstätten nicht. Brand- und feuerungsrechtliche Anforderungen können eine grenznahe Holzofen-Sauna aber einschränken. Kläre den Standort vorab mit Baurechtsamt und Bezirksschornsteinfeger.
Muss ich beim Elektroofen den Schornsteinfeger einbeziehen?
Nein. Ein Elektroofen ist keine Feuerungsanlage und braucht keine Abgasanlage. Für den Anschluss ist eine Elektrofachkraft zuständig.
Quellen
- Gesetzblatt Baden-Württemberg 2026 Nr. 44 – Neufassung der LBO vom 16.03.2026
- Landesrecht BW: Landesbauordnung – amtliches Rechtsportal, §§ 2, 5, 6, 50, 51, 52, 59, 67 und Anhang 1
- Baurechtsamt Stuttgart: Merkblatt Gartenhäuser – Gebäude mit Feuerstätte verfahrenspflichtig (Stand 06/2025)
- VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 14.08.2024 – Sauna kein Aufenthaltsraum
- Erlass des NRW-Bauministeriums vom 03.08.2023 – Einordnung der Saunakabine
- 1. BImSchV – § 19 Ableitbedingungen
Wichtig: Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bauordnungen ändern sich, und über deinen konkreten Fall entscheidet die Bauaufsichtsbehörde. Lass dir im Zweifel schriftlich bestätigen, dass dein Vorhaben verfahrensfrei ist.


