Genehmigung nach Bundesland

Fasssauna in Bayern: Brauche ich eine Baugenehmigung?

In Bayern ist eine Fasssauna im Ort bis 75 m³ verfahrensfrei – nach dem Gesetzeswortlaut sogar mit Holzofen. Was im Außenbereich gilt, warum der Holzofen 3 m Grenzabstand verlangt und was der Kaminkehrer prüft.

  • Stand: Oktober 2026
  • 7 Min. Lesezeit
  • Redaktion FasssaunaFreunde
Fasssauna im Garten mit Blick auf die Berge
Inhalt 9 Abschnitte

Das Wichtigste in Kürze

  • In Bayern regelt Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO, welche kleinen Gebäude verfahrensfrei sind (Fassung zuletzt geändert am 23.04.2026).
  • Außerhalb des Außenbereichs gilt eine Grenze von 75 m³ Brutto-Rauminhalt – ohne Ausschluss von Feuerstätten. Auch eine Fasssauna mit Holzofen kann dort ohne Bauantrag auskommen.
  • Im Außenbereich sind seit dem 01.08.2025 Gebäude bis 20 m³ verfahrensfrei, aber nur ohne Feuerstätte, Toilette und Aufenthaltsraum.
  • Mit Holzofen verliert die Sauna das Grenzprivileg und braucht mindestens 3 m Abstand (Art. 6 BayBO).
  • Vor dem ersten Feuer muss der Kaminkehrer – rechtlich der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger – die Abgasanlage bescheinigen.
  • Stand: Oktober 2026.

Wer in Bayern eine Fasssauna in den Garten stellen möchte, hat es baurechtlich leichter als in vielen anderen Bundesländern. Die Bayerische Bauordnung zieht die Grenze für verfahrensfreie Gebäude großzügig, und anders als etwa Baden-Württemberg unterscheidet sie im Ortsbereich nicht zwischen Elektro- und Holzofen. Ganz ohne Regeln geht es trotzdem nicht: Beim Holzofen verlagern sich die Fragen vom Bauamt zum Grenzabstand und zum Kaminkehrer. Wie die übrigen Länder das handhaben, zeigt unser Überblick zur Baugenehmigung für Fasssaunen.

Was regelt Art. 57 BayBO für die Fasssauna?

Die BayBO stammt in ihrer Grundfassung von 2007 und wurde seither mehrfach modernisiert. Die letzte Änderung vom 23. April 2026 (GVBl. S. 190) betraf andere Themen. Für Gartensaunen entscheidend war das Dritte Modernisierungsgesetz vom 25. Juli 2025: Seit dem 1. August 2025 gibt es auch im Außenbereich eine Verfahrensfreiheit für kleine Gebäude.

Der Kern steht in Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a. Verfahrensfrei sind danach zunächst:

„Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³, außer im Außenbereich“

Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO

Bemerkenswert ist, was hier fehlt: Von Aufenthaltsräumen, Toiletten oder Feuerstätten ist keine Rede. Solche Ausschlüsse enthält erst der 2025 angefügte Teil für den Außenbereich. Dort sind Gebäude bis 20 m³ nur verfahrensfrei, wenn sie weder Aufenthaltsraum noch Toilette noch Feuerstätte haben und nicht dem Verkauf oder der Ausstellung dienen.

„Verfahrensfrei“ heißt: kein Bauantrag und auch keine Genehmigungsfreistellung. Umgangssprachlich nennt man das „genehmigungsfrei“. Alle übrigen Bauvorschriften gelten trotzdem – dazu weiter unten mehr.

Fasssauna mit Elektroofen: gerichtlich bestätigt

Zur Elektroofen-Sauna gibt es in Bayern eine passende Entscheidung. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte über eine Gartensauna mit ovaler Dachform zu entscheiden, gegen die ein Nachbar vorging (Gerichtsbescheid vom 14.08.2024, Az. B 2 K 22.692). Ergebnis: ein verfahrensfrei errichtbares Gebäude nach Art. 57. Ein Aufenthaltsraum sei die Sauna nicht, weil Saunagänge „typischerweise von zeitlich untergeordneter Dauer“ sind, und eine Feuerstätte ebenso wenig, weil die Wärme elektrisch entsteht. Die Klage wurde abgewiesen.

Im Ort ist eine Elektroofen-Sauna also bis 75 m³ verfahrensfrei, im Außenbereich bis 20 m³ – dort allerdings nur ohne Ruheraum und WC, denn ein Ruheraum gilt regelmäßig als Aufenthaltsraum. Warum die Kabine selbst keiner ist, erklärt der Beitrag Sauna und Aufenthaltsraum im Baurecht. Wo dein Wunschmodell beim Rauminhalt landet, ergibt sich aus Länge und Durchmesser; die Angaben für das Landratsamt stellen wir dir auf Anfrage schriftlich zusammen. Technisch braucht der Ofen vor allem einen fachgerechten Anschluss, siehe Elektroofen und Stromanschluss.

Fasssauna mit Holzofen: im Ort meist ohne Bauantrag, im Außenbereich nicht

Ein Holzofen ist eine Feuerstätte im Sinne von Art. 2 Abs. 9 BayBO. In vielen Bundesländern ist die Verfahrensfreiheit damit vom Tisch, in Bayern nicht – jedenfalls nicht im Innenbereich. Weil der 75-m³-Tatbestand Feuerstätten nicht ausschließt, bleibt auch die Holzofen-Sauna bis zu dieser Größe nach dem Gesetzeswortlaut verfahrensfrei. Das Bauordnungsamt Schwabach schreibt in seinem Merkblatt zu Gebäuden bis 75 m³ ausdrücklich: „auch mit Aufenthaltsraum und Feuerstätte, dann mit Grenzabstand“. Ofen und Abgasrohr sind nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 2 ebenfalls verfahrensfrei.

Anders im Außenbereich: Der dortige 20-m³-Tatbestand nimmt Feuerstätten ausdrücklich aus. Eine Holzofen-Sauna braucht dann ein Baugenehmigungsverfahren, und ob sie planungsrechtlich zugelassen wird, ist nach § 35 BauGB offen. Verfahrensrechtlich ist der Elektroofen dort der einfachere Weg.

Grenzabstand: Mit Holzofen gelten mindestens 3 Meter

Hier liegt in Bayern der eigentliche Unterschied zwischen Holz und Elektro. Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO lässt „Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten“ mit einer mittleren Wandhöhe bis 3 m in den Abstandsflächen oder direkt an der Grenze zu – höchstens 9 m je Grundstücksgrenze und 15 m auf dem ganzen Grundstück (Satz 2).

Eine Elektroofen-Sauna kann dieses Privileg nutzen, so sah es auch das VG Bayreuth. Mit Holzofen geht das nicht: Dann braucht die Sauna eigene Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 5 – 0,4 H, mindestens aber 3 m. Auch die Stadt Nürnberg weist in ihren Bauordnungs-FAQ darauf hin, dass an der Grenze „keine Feuerstätten (Öfen)“ zulässig sind.

Zwei Feinheiten: Bei steilen Dächern wird ein Teil der Dachhöhe der Wandhöhe zugerechnet – wie das bei der runden Form eines Fasses zu bewerten ist, legt im Zweifel die Bauaufsicht fest. Und einzelne Gemeinden haben eigene Abstandsflächensatzungen.

Kaminkehrer und Inbetriebnahme

Verfahrensfrei bedeutet beim Holzofen nicht, dass niemand hinschaut. Nach Art. 78 Abs. 3 BayBO bleibt der Ofen kalt, bis der Kaminkehrer – genauer: der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger – bescheinigt hat, dass die Abgasanlage taugt und sicher benutzt werden kann. Diese Pflicht gilt auch, wenn gar kein Bauverfahren stattgefunden hat.

Den Einbau musst du dem Kaminkehrer außerdem unverzüglich mitteilen (§ 1 Abs. 2 SchfHwG). Für das Abgasrohr gilt bundesweit § 19 der 1. BImSchV: Die Mündung gehört nah an den First und mindestens 40 cm darüber. Bei Anlagen bis 50 kW Gesamtwärmeleistung muss sie zudem einen Meter höher liegen als die Oberkante jedes Fensters, jeder Tür und jeder Lüftungsöffnung in bis zu 15 m Entfernung. Steht die Sauna nah am Wohnhaus, wird das Rohr dadurch schnell höher als gedacht. Wie du das mit dem Kaminkehrer klärst, beschreibt der Ratgeber Holzofen: Schornstein, Schornsteinfeger, Nachbarn.

Bebauungsplan, Außenbereich & Co.: Verfahrensfrei ist nicht regelfrei

Art. 55 Abs. 2 BayBO stellt klar, dass die Genehmigungsfreiheit nicht von den Anforderungen des öffentlichen Rechts entbindet. Die Bauaufsicht kann also auch gegen eine verfahrensfreie Sauna einschreiten. Typische Stolpersteine:

  • Bebauungsplan: Festsetzungen zu Baugrenzen oder Nebenanlagen gelten auch ohne Bauantrag.
  • Außenbereich: § 35 BauGB entscheidet, ob die Sauna dort überhaupt stehen darf – zugelassen wird das nur im Einzelfall.
  • Denkmalschutz: Nahe einem Baudenkmal kann eine eigene Erlaubnis nötig sein.
  • Kleingarten: Verfahrensfrei sind dort Gartenlauben; über eine Sauna entscheiden Verein und Pachtvertrag.

Schritt für Schritt zur Fasssauna in Bayern

  1. Innen- oder Außenbereich klären. Frag bei Gemeinde oder Landratsamt nach – gerade am Ortsrand ist das nicht immer offensichtlich.
  2. Größe abgleichen. Im Ort 75 m³, im Außenbereich 20 m³ Brutto-Rauminhalt.
  3. Ofen wählen. Holzofen im Ort: Verfahrensfreiheit bleibt, Grenzprivileg entfällt. Elektroofen: grenznah möglich nach Art. 6 Abs. 7.
  4. Standort einmessen. Mit Holzofen mindestens 3 m zur Grenze und die Fenster rund um die Rohrmündung prüfen.
  5. Kaminkehrer früh einbinden. Vor dem Kauf Standort und Rohrhöhe besprechen, nach dem Aufbau die Bescheinigung abwarten.
  6. Auskunft festhalten. Bitte die Bauaufsicht um eine kurze schriftliche Bestätigung.

Häufige Fragen

Brauche ich in Bayern für eine Fasssauna mit Holzofen eine Baugenehmigung?

Im Innenbereich bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt nach dem Wortlaut von Art. 57 BayBO nicht. Du musst aber mindestens 3 m Abstand zur Grenze halten und die Bescheinigung des Kaminkehrers abwarten. Im Außenbereich ist ein Baugenehmigungsverfahren nötig.

Darf eine Fasssauna in Bayern direkt an der Grundstücksgrenze stehen?

Mit Elektroofen und ohne Ruheraum ja, wenn die mittlere Wandhöhe 3 m nicht übersteigt und die Grenzbebauung höchstens 9 m je Grenze und 15 m insgesamt beträgt. Mit Holzofen nicht.

Muss der Kaminkehrer die Holzofen-Sauna abnehmen, obwohl sie verfahrensfrei ist?

Ja. Nach Art. 78 Abs. 3 BayBO darf der Ofen erst nach der Bescheinigung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers in Betrieb gehen – auch ohne Bauverfahren.

Gilt die 75-m³-Grenze auch am Ortsrand?

Nur wenn dein Grundstück planungsrechtlich noch zum Innenbereich oder zu einem Bebauungsplangebiet gehört. Sonst gilt die 20-m³-Regel ohne Feuerstätte. Die Einordnung kennt die Gemeinde oder das Landratsamt.

Quellen

Wichtig: Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bauordnungen ändern sich, und über deinen konkreten Fall entscheidet die Bauaufsichtsbehörde. Lass dir im Zweifel schriftlich bestätigen, dass dein Vorhaben verfahrensfrei ist.

Persönliche Beratung

Fragen zu deinem Saunaprojekt?

Unsere Saunameister beraten dich persönlich – von der Ofenwahl bis zur Frage, was dein Bauamt wissen möchte.

Telefonische Beratung Mo–Fr 8:30–16:30 Uhr