Ist eine Sauna ein Aufenthaltsraum? Was Bauordnung, Ministerium und Gericht sagen
Oft heißt es, eine Sauna sei ein Aufenthaltsraum und brauche deshalb immer eine Genehmigung. Wir zeigen, was Bauordnung, NRW-Bauministerium und Gerichte wirklich sagen – und wo die Aussage endet.
Inhalt 10 Abschnitte
Das Wichtigste in Kürze
- Aufenthaltsräume sind nach den Bauordnungen Räume, die „zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind“.
- Eine reine Saunakabine ist kein Aufenthaltsraum. So sieht es das NRW-Bauministerium (Erlass vom 03.08.2023, auch mit Garderobe), und so hat das Verwaltungsgericht Bayreuth 2024 entschieden.
- Ein Ruheraum gilt dagegen regelmäßig als Aufenthaltsraum. Eine Toilette ist in vielen Ländern ein eigener Ausschlussgrund.
- Oft entscheidender als der Aufenthaltsraum ist der Holzofen – er ist eine Feuerstätte.
- Stand: Oktober 2026.
Was ist ein Aufenthaltsraum?
Ob eine Sauna ein Aufenthaltsraum ist, klingt nach Haarspalterei. Für deine Fasssauna kann die Antwort aber darüber entscheiden, ob du einen Bauantrag brauchst und wie nah sie an der Grundstücksgrenze stehen darf. Die Musterbauordnung, an der sich die Länder orientieren, definiert den Begriff so:
„Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.“
§ 2 Abs. 5 Musterbauordnung
Die Landesbauordnungen, die wir geprüft haben, verwenden denselben Wortlaut, zum Beispiel § 2 Abs. 7 BauO NRW oder Art. 2 Abs. 5 BayBO. Entscheidend sind also zwei Fragen: Hält man sich dort nur vorübergehend auf? Und ist der Raum für einen längeren Aufenthalt bestimmt oder geeignet?
Warum die Frage für die Genehmigung zählt
Der Begriff taucht an zwei Stellen auf, die für eine Gartensauna wichtig sind:
- Verfahrensfreiheit: Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein stellen kleine Gebäude nur verfahrensfrei, wenn sie keine Aufenthaltsräume haben, ebenso Hamburg. Bayern verlangt das im Außenbereich, Mecklenburg-Vorpommern beim größeren seiner zwei Tatbestände.
- Grenzabstand: In fast allen Ländern dürfen nur Gebäude „ohne Aufenthaltsräume“ ohne eigene Abstandsfläche nah an der Grenze stehen – meist zusätzlich nur „ohne Feuerstätten“.
Wäre die Saunakabine ein Aufenthaltsraum, bräuchte sie also in vielen Ländern einen Bauantrag und fast überall den vollen Grenzabstand. Genau das wird im Netz häufig behauptet – die amtlichen und gerichtlichen Aussagen sehen es anders.
Was das NRW-Bauministerium sagt
Am deutlichsten hat sich das Bauministerium in Nordrhein-Westfalen geäußert. Mit Erlass vom 03.08.2023 gab es den Bauaufsichtsbehörden im Land einen Hinweis zur Errichtung eines Gebäudes mit einer Sauna, damit sie einheitlich entscheiden. Gestützt auf die Kommentarliteratur hält der Erlass fest: „Aufenthaltsräume sind aber Räume, in denen sich Menschen regelmäßig mehrere Stunden aufhalten.“ Das Ergebnis:
„Unter Zugrundelegung dieser Kriterien ist eine Sauna kein Aufenthaltsraum.“
Erlass des Bauministeriums NRW vom 03.08.2023
Das gilt auch, wenn neben der Kabine eine Garderobe liegt: Der Erlass spricht ausdrücklich von einer „Saunakabine (mit und ohne Garderobe)“. Das Bauportal des Ministeriums wiederholt die Aussage – „Bei der Saunakabine selbst handelt es sich nicht um einen Aufenthaltsraum.“ – und stellt klar, dass auch Fasssaunen Gebäude im Sinne der Bauordnung sind.
Zur Einordnung: Ein Erlass bindet die Bauaufsichtsbehörden in NRW, nicht aber Gerichte oder Behörden anderer Länder. Er stammt aus der Zeit vor einer Änderung der Abstandsregeln zum 01.01.2024; an der Aussage zum Aufenthaltsraum ändert das nichts. Was das konkret für dein Grundstück heißt, liest du im Artikel Fasssauna-Baugenehmigung in NRW.
Was das Verwaltungsgericht Bayreuth entschieden hat
In Bayern hatte ein Nachbar verlangt, dass die Behörde gegen eine Sauna an der Grundstücksgrenze einschreitet. Die Sauna hatte eine ovale Dachform und einen Elektroofen. Das Verwaltungsgericht Bayreuth wies die Klage mit Gerichtsbescheid vom 14.08.2024 ab (Az. B 2 K 22.692).
Das Gericht räumte ein, dass die Sauna zum Aufenthalt von Menschen bestimmt und geeignet ist. Es handle sich aber „bei den jeweiligen Aufenthalten um jeweils nur vorübergehende Aufenthalte“. Die Begründung:
„Sauniergänge sind typischerweise von zeitlich untergeordneter Dauer“
VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 14.08.2024, B 2 K 22.692
Auch bei mehrmaliger Wiederholung beschränke sich der Aufenthalt „bei lebensnaher Betrachtung auf einige Minuten bis hin zu wenigen Stunden am Tag“. Zum Vergleich verwies das Gericht auf Fitnessstudios, Hobbyräume, Garagen und private Schwimmbäder, die in der Kommentarliteratur ebenfalls nicht als Aufenthaltsräume bewertet werden. Ergebnis: Die Sauna war verfahrensfrei und durfte ohne eigene Abstandsfläche stehen.
Einordnen sollte man das ehrlich: Es ist eine erstinstanzliche Einzelentscheidung zu einer Sauna mit Elektroofen, kein Grundsatzurteil eines Obergerichts. Eine Entscheidung, nach der die Saunakabine selbst ein Aufenthaltsraum ist, haben wir aber nicht gefunden. Mehr zur Lage im Freistaat: Fasssauna-Baugenehmigung in Bayern.
Die Formel „regelmäßig mehrere Stunden“
Dass es auf die Dauer ankommt, ist auch obergerichtlich abgesichert – allerdings nicht an einer Sauna, sondern an einem Nebengebäude an der Grundstücksgrenze. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg formulierte im Beschluss vom 15.10.2020 (Az. 1 LA 114/19):
„Nicht nur vorübergehend im Sinne des § 2 Abs. 8 NBauO ist ein Aufenthalt, wenn er sich regelmäßig über mehrere Stunden erstreckt.“
OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.10.2020, 1 LA 114/19, Leitsatz 1
Wichtig ist auch der zweite Leitsatz: Die bloß abstrakte Möglichkeit, sich länger in einem Raum aufzuhalten, macht ihn noch nicht zum Aufenthaltsraum. Erforderlich ist, dass eine solche Nutzung „nach seiner Beschaffenheit konkret naheliegt“. Genau hier liegt die Grenze für Saunagebäude.
Wo die Aussage endet: Ruheraum, Vorraum, Toilette
Ruheraum
Ein Ruheraum ist zum längeren Verweilen gemacht. Das NRW-Bauministerium schreibt deshalb: „Ein zur Sauna gehörender Ruheraum erfüllt demgegenüber jedoch regelmäßig die Voraussetzungen eines Aufenthaltsraumes.“ Laut Bauportal ist für eine Sauna mit Ruheraum in NRW eine Baugenehmigung erforderlich, und sie löst regelmäßig Abstandsflächen aus.
Vorraum
Ein Vorraum zum Umziehen ist in NRW unschädlich – der Erlass nennt die Garderobe ausdrücklich. Außerhalb von NRW haben wir dazu keine amtliche Aussage gefunden. Nach dem Maßstab des OVG Lüneburg dürfte es auf die Ausstattung ankommen: Kleiderhaken und eine schmale Bank sprechen eher für eine Umkleide, Liegen oder ein Sofa eher für einen Raum zum längeren Verweilen. Planst du eine Fasssauna mit Vorraum, beschreib dem Bauamt deshalb genau, wofür der Vorraum gedacht ist.
Toilette und Dusche
Eine Toilette ist in vielen Ländern ein eigener Ausschlussgrund, unabhängig von der Aufenthaltsraum-Frage. Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein stellen kleine Gebäude nur „ohne … Toiletten“ verfahrensfrei. Duschen nennen die Vorschriften, die wir geprüft haben, nicht ausdrücklich. Planst du eine Dusche mit Wasseranschluss, gib sie bei deiner Anfrage trotzdem mit an.
Oft entscheidender: der Holzofen
Selbst wenn die Saunakabine kein Aufenthaltsraum ist: Mit Holzofen hilft dir das in vielen Ländern nicht weiter. Ein Holzofen ist eine Feuerstätte, also eine Anlage, die „durch Verbrennung Wärme“ erzeugt. Und dieselben Vorschriften, die Aufenthaltsräume ausschließen, schließen meist auch Feuerstätten aus. Das NRW-Bauportal sagt es deutlich: „Bei einem Holzofen handelt es sich um eine Feuerstätte, so dass eine solche Sauna nicht unter § 62 Abs. 1 Nr. 1 a) BauO NRW 2018 fällt.“
Ein Elektroofen ist dagegen keine Feuerstätte. Das VG Bayreuth formuliert: „Wird Wärme durch andere Verfahren, insbesondere Elektrizität, erzeugt, so liegt keine Feuerstätte in diesem Sinne vor.“ Welche Länder Feuerstätten ausschließen und was das für den Grenzabstand bedeutet, zeigt unser Leitartikel Fasssauna-Baugenehmigung: Was in deinem Bundesland gilt mit einer Übersicht aller 16 Bundesländer.
Was du dem Bauamt sagen kannst
Stuft dein Bauamt die Sauna als Aufenthaltsraum ein, lohnt sich eine sachliche Rückfrage. Diese Punkte helfen dir dabei:
- Beschreib die Nutzung genau: nur Saunakabine, gegebenenfalls ein Vorraum zum Umziehen, kein Ruheraum, keine Toilette, dazu die Ofenart.
- Verweise auf die Definition in deiner Landesbauordnung: Entscheidend ist ein „nicht nur vorübergehender“ Aufenthalt.
- In NRW: Nenne den Erlass des Bauministeriums vom 03.08.2023 und die Seite „Sauna bauen in Nordrhein-Westfalen“ auf bauportal.nrw. Der Erlass richtet sich an die Bauaufsichtsbehörden im Land.
- In anderen Ländern: Der Gerichtsbescheid des VG Bayreuth vom 14.08.2024 (B 2 K 22.692) und die Formel des OVG Lüneburg (1 LA 114/19) sind gute Argumente – sie binden dein Bauamt aber nicht.
- Bitte um eine schriftliche Antwort. Bleibt das Amt bei seiner Einschätzung, schafft eine Bauvoranfrage verbindliche Klarheit.
Das Bauamt entscheidet über deinen Einzelfall – je genauer deine Angaben, desto klarer die Antwort.
Häufige Fragen
Gilt das in jedem Bundesland?
Die Definition des Aufenthaltsraums ist in den Bauordnungen, die wir geprüft haben, gleich. Eine ausdrückliche amtliche Aussage zur Sauna haben wir aber nur aus NRW gefunden, eine Gerichtsentscheidung aus Bayern. In den übrigen Ländern ist die Frage nicht amtlich geklärt – lass dir die Einordnung im Zweifel vom Bauamt bestätigen.
Ist ein Vorraum zum Umziehen ein Aufenthaltsraum?
In NRW nicht: Der Erlass vom 03.08.2023 behandelt eine Saunakabine „mit und ohne Garderobe“ gleich. Anderswo kommt es auf die Ausstattung an. Ein möblierter Vorraum mit Liegen oder Sofa kann als Aufenthaltsraum gelten.
Mein Schornsteinfeger sagt, die Sauna sei ein Aufenthaltsraum. Stimmt das?
Für die baurechtliche Einordnung ist die Bauaufsichtsbehörde zuständig, der Schornsteinfeger prüft und bescheinigt die Feuerungsanlage. Recht hat er, wenn er einen Holzofen als Feuerstätte einstuft. Zur Aufenthaltsraum-Frage kannst du ihm und dem Bauamt die Quellen aus diesem Artikel nennen.
Brauche ich mit Elektroofen und ohne Ruheraum also nie eine Genehmigung?
Nicht automatisch. Die Sauna muss außerdem unter der Größengrenze deines Landes bleiben und ist im Außenbereich meist gar nicht oder nur bis zu einer kleineren Größe verfahrensfrei. Bebauungsplan, Abstandsflächen und Denkmalschutz gelten auch für verfahrensfreie Gebäude. Den Überblick findest du im Leitartikel zur Fasssauna-Baugenehmigung.
Quellen
- Musterbauordnung (Bauministerkonferenz) – § 2 Abs. 5 und 8 (Fassung 2020)
- Erlass des Bauministeriums NRW zur Errichtung eines Gebäudes mit einer Sauna – vom 03.08.2023
- Bauportal.NRW: Sauna bauen in Nordrhein-Westfalen – abgerufen 01.10.2026
- VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 14.08.2024, B 2 K 22.692
- OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.10.2020, 1 LA 114/19
- Landesbauordnung NRW 2018 – § 2 Abs. 7, § 6 Abs. 8, § 62 (Fassung ab 01.09.2026)
- Bayerische Bauordnung – Art. 2, 6, 57 (Stand 23.04.2026)
- Landesbauordnung Baden-Württemberg – Anhang 1 Nr. 1 a (Neufassung vom 16.03.2026)
- Niedersächsische Bauordnung – Anhang Nr. 1.1 (Stand 01.07.2025)
- Hessische Bauordnung – Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.1 (Broschüre des Ministeriums, Stand Oktober 2025)
Stand aller Angaben: Oktober 2026.
Wichtig: Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bauordnungen ändern sich, und über deinen konkreten Fall entscheidet die Bauaufsichtsbehörde. Lass dir im Zweifel schriftlich bestätigen, dass dein Vorhaben verfahrensfrei ist.


