Fasssauna in Hessen: Wann ist sie baugenehmigungsfrei?
Die Hessische Bauordnung stellt kleine Gebäude bis 30 m³ von der Baugenehmigung frei – aber nicht mit Holzofen, und an die Grenze darf eine Sauna nach dem Wortlaut auch nicht. Was das für deine Fasssauna bedeutet.
Inhalt 9 Abschnitte
Das Wichtigste in Kürze
- In Hessen regelt § 63 HBO mit seiner Anlage, was ohne Baugenehmigung gebaut werden darf. Für kleine Gebäude gilt Abschnitt I Nr. 1.1: bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt, ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten.
- Eine Fasssauna mit Elektroofen bleibt in diesem Rahmen in der Regel baugenehmigungsfrei. Mit Holzofen fällt sie heraus – dann geht es über die Genehmigungsfreistellung (§ 64) oder das vereinfachte Verfahren (§ 65).
- Beim Grenzabstand ist Hessen streng: Eine Sauna gehört nach dem Wortlaut nicht zu den Gebäuden, die an die Grenze dürfen. Plane mindestens 2,50 m ein.
- Einen genehmigungsfreien Holzofen muss eine Fachfirma einbauen, und vor dem dauerhaften Betrieb ist eine Bescheinigung nötig.
- Rechtsstand: HBO mit Baupaket I (in Kraft seit 14.10.2025). Stand: Oktober 2026.
Ob in Nordhessen oder im Rhein-Main-Gebiet: Vor dem Kauf einer Fasssauna steht in Hessen meist die Frage nach der Baugenehmigung. Für viele Elektro-Saunen lautet die Antwort „nicht nötig“ – beim Grenzabstand und beim Holzofen hat die Hessische Bauordnung aber eigene Regeln. Den Ländervergleich liefert unser Leitartikel zur Baugenehmigung für Fasssaunen.
Was sagt die Hessische Bauordnung?
Grundlage ist die Hessische Bauordnung (HBO) vom 28. Mai 2018, zuletzt geändert durch das „Baupaket I“ – das Dritte Gesetz zur Änderung der HBO vom 9. Oktober 2025, in Kraft seit dem 14. Oktober 2025. Hessen spricht von „baugenehmigungsfreien“ Vorhaben: Nach § 63 HBO bedürfen sie „nach Maßgabe der Anlage keiner Baugenehmigung“. In der Anlage heißt es unter Abschnitt I:
„Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude nicht mehr als 30 m³ Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen“
Anlage zu § 63 HBO, Abschnitt I Nr. 1.1
Das Baupaket I hat an dieser Nummer nichts geändert. Maßstab ist der Brutto-Rauminhalt, also der umbaute Raum nach Außenmaßen. Eine eigene Regel für den Außenbereich enthält Nr. 1.1 nicht – dort greift aber das Bauplanungsrecht (siehe unten).
Andere Länder sagen „verfahrensfrei“, im Alltag heißt es „genehmigungsfrei“. Gemeint ist jeweils: kein Bauantrag, aber volle Bindung an das Baurecht.
Fasssauna mit Elektroofen: meist baugenehmigungsfrei
Ein Elektroofen ist keine Feuerstätte, weil er Wärme ohne Verbrennung erzeugt. Deine Elektro-Fasssauna erfüllt Nr. 1.1 deshalb, wenn
- ihr Brutto-Rauminhalt 30 m³ nicht übersteigt,
- sie keine Toilette hat,
- kein Raum darin als Aufenthaltsraum gilt und
- sie privat genutzt wird, nicht zum Verkauf oder zur Ausstellung.
Beim dritten Punkt lohnt Sorgfalt. Eine reine Saunakabine ist nach Auffassung des NRW-Bauministeriums und des VG Bayreuth kein Aufenthaltsraum, weil man sich nur kurz darin aufhält. Eine hessische Verwaltungsvorschrift dazu haben wir nicht gefunden, eine schriftliche Rückfrage beim Bauamt schafft Sicherheit. Ein Ruheraum macht die Sache in jedem Fall kritisch – Hintergründe im Beitrag Ist eine Sauna ein Aufenthaltsraum?
Ob dein Modell unter 30 m³ bleibt, ergibt sich aus Länge und Durchmesser. Frag uns nach den Werten für deine Konfiguration – wir geben sie dir schriftlich für das Bauamt mit. Was elektrisch zu beachten ist, erklärt der Ratgeber Elektroofen: was beim Stromanschluss gilt.
Fasssauna mit Holzofen: Freistellung oder vereinfachtes Verfahren
Ein Holzofen ist eine Feuerstätte – und die schließt Nr. 1.1 ausdrücklich aus. Nach dem Wortlaut ist die Holzofen-Fasssauna damit nicht baugenehmigungsfrei, egal wie klein.
Daran ändert auch Abschnitt I Nr. 3.2 der Anlage nichts. Danach sind zwar „Feuerstätten bis insgesamt nicht mehr als 350 kW Nennwärmeleistung“ samt Verbindungsstücken und Abgasanlagen genehmigungsfrei – das betrifft aber den Ofen, nicht das Gebäude, in dem er steht. Eine amtliche Klarstellung speziell für Saunen gibt es nicht. Für das Gebäude bleiben zwei Wege:
- Genehmigungsfreistellung nach § 64 HBO: im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, für Vorhaben, die keine Sonderbauten sind. Verlangt die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats ein Genehmigungsverfahren und beantragt sie keine Untersagung, darfst du beginnen.
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 65 HBO: wenn die Voraussetzungen der Freistellung fehlen, etwa weil kein Bebauungsplan besteht.
Grenzabstand: Warum die Sauna nach dem Wortlaut nicht an die Grenze darf
Die Mindesttiefe der Abstandsfläche beträgt seit dem Baupaket I 2,50 m statt zuvor 3 m (§ 6 Abs. 5 Satz 4 HBO); regulär gilt 0,4 H, gemessen an der Wandhöhe H. Welche Anlagen unmittelbar an der Grenze oder mit nur 1 m Abstand stehen dürfen, zählt § 6 Abs. 10 einzeln auf – darunter Garagen, untergeordnete Gebäude für Abstellzwecke und solche zur örtlichen Versorgung mit Energie, Kälte oder Wasser.
Anders als viele Länder privilegiert Hessen also nicht pauschal Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten. Eine Sauna dient weder dem Abstellen noch der Versorgung und braucht nach dem Gesetzeswortlaut – ob mit Elektro- oder Holzofen – die volle Abstandsfläche von mindestens 2,50 m. Eine amtliche Aussage zu Saunen haben wir nicht gefunden; im Zweifel klärt das die Bauaufsicht.
Gegenüber dem eigenen Haus gibt es mehr Spielraum: Nach § 6 Abs. 9 Nr. 2 dürfen erdgeschossige untergeordnete Gebäude in dessen Abstandsflächen stehen. Ob deine Sauna dazu zählt, beurteilt die Bauaufsicht. Wohnst du dagegen auf der anderen Rheinseite, etwa in Mainz statt in Wiesbaden, gilt rheinland-pfälzisches Recht: Fasssauna in Rheinland-Pfalz.
Holzofen in Betrieb nehmen: Fachfirma und Bescheinigung
Beim Ofen geht Hessen einen eigenen Weg. Ist er nach Abschnitt I Nr. 3.2 genehmigungsfrei, gelten die Vorbehalte aus Abschnitt IV der Anlage:
- Fachfirma (Abschnitt IV Nr. 6): „Die Bauherrschaft hat eine branchenspezifische Fachfirma mit der Ausführung des Vorhabens zu beauftragen.“
- Bescheinigung (Abschnitt IV Nr. 5 mit § 68 Abs. 6 HBO): Dauerhaft betreiben darfst du die Anlage erst, wenn eine berechtigte Person – laut Gesetz „Prüfsachverständige für Energieerzeugungsanlagen“ – sichere Benutzbarkeit und Abgasabführung bescheinigt hat.
- Ankündigung (§ 75 Abs. 3 HBO): Den Ausführungsbeginn teilst du dieser Person mindestens eine Woche vorher mit.
Wer als Prüfsachverständiger bescheinigen darf, regelt eine eigene Verordnung. Erster Ansprechpartner ist dein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger – frag ihn, ob er die Bescheinigung ausstellt. Melden musst du ihm den neuen Ofen ohnehin (§ 1 Abs. 2 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz).
Bundesweit kommt § 19 der 1. BImSchV hinzu: Das Abgasrohr einer neuen Holzfeuerung tritt firstnah aus und endet mindestens 40 cm über dem First. Bei Öfen bis 50 kW liegt die Mündung außerdem mindestens einen Meter höher als die Oberkante jedes Fensters, jeder Tür und jeder Lüftungsöffnung, die weniger als 15 m entfernt ist. Nahe am Wohnhaus wird das Rohr entsprechend lang. Mehr dazu im Ratgeber Fasssauna mit Holzofen: Schornstein und Nachbarn.
Bebauungsplan, Außenbereich & Co.: genehmigungsfrei ist nicht regelfrei
§ 62 Abs. 2 HBO bringt es auf einen Satz: Anlagen müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften auch dann entsprechen, wenn eine bauaufsichtliche Prüfung entfällt. Das betrifft vor allem
- Festsetzungen im Bebauungsplan und örtliche Gestaltungssatzungen, die Nebenanlagen in bestimmten Bereichen ausschließen können,
- den Außenbereich, in dem eine Sauna nach § 35 BauGB nur im Einzelfall zulässig ist – auch wenn Nr. 1.1 ihn nicht ausnimmt,
- Denkmalschutz, Wasser- und Naturschutzgebiete sowie Kleingartenanlagen mit eigenen Regeln,
- das Nachbarrecht: Unwesentliche Beeinträchtigungen durch Rauch muss der Nachbar nach § 906 BGB dulden, bei stärkerer Belastung drohen Konflikte.
So gehst du in Hessen vor
- Planungsrecht klären. Gibt es einen Bebauungsplan, und liegt dein Garten im Innen- oder Außenbereich? Die zuständige Bauaufsicht gibt Auskunft.
- Rauminhalt berechnen. Lass dir die Außenmaße geben und prüfe die 30-m³-Grenze.
- Standort planen. Die Sauna im Lageplan mindestens 2,50 m von der Grenze entfernt einzeichnen.
- Ofenart entscheiden. Elektro hält das Verfahren schlank, Holz bringt Verfahren, Fachfirma und Bescheinigung mit sich.
- Schornsteinfeger früh anrufen. Rohrhöhe, Bescheinigung und Termine vor dem Kauf abstimmen.
- Antwort dokumentieren. Auskunft der Bauaufsicht per E-Mail bestätigen lassen, bei Zweifeln eine Bauvoranfrage stellen.
Häufige Fragen
Darf meine Elektro-Fasssauna in Hessen an die Grundstücksgrenze?
Nach dem Wortlaut von § 6 Abs. 10 HBO nicht, weil dort nur Garagen, Abstell- und Versorgungsgebäude und einige weitere Anlagen privilegiert sind. Plane mindestens 2,50 m Abstand ein und kläre Sonderfälle mit der Bauaufsicht.
Kann ich den Holzofen selbst einbauen?
Soll der Ofen nach Abschnitt I Nr. 3.2 der Anlage genehmigungsfrei sein, schreibt Abschnitt IV Nr. 6 eine branchenspezifische Fachfirma vor. Hinzu kommt die Bescheinigung vor der dauerhaften Inbetriebnahme.
Gilt die 30-m³-Grenze auch im Außenbereich?
Nr. 1.1 unterscheidet nicht zwischen Innen- und Außenbereich. Ob eine Sauna dort überhaupt zulässig ist, richtet sich aber nach § 35 BauGB – frag deshalb vorher beim Bauamt nach.
Quellen
- GVBl. 2025 Nr. 66 („Baupaket I“) – Drittes Gesetz zur Änderung der HBO vom 09.10.2025, in Kraft seit 14.10.2025
- Broschüre „HBO 2018 mit Änderung vom Oktober 2025“ – Hessisches Wirtschaftsministerium
- Landesrecht Hessen (Hessenrecht) – amtliche Fassung der HBO mit Anlage zu § 63
- Anlage zu § 63 HBO, Abdruck der Gemeinde Biblis – Fassung gültig ab 14.10.2025
- 1. BImSchV auf gesetze-im-internet.de – § 19 zur Mündungshöhe
Wichtig: Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bauordnungen ändern sich, und über deinen konkreten Fall entscheidet die Bauaufsichtsbehörde. Lass dir im Zweifel schriftlich bestätigen, dass dein Vorhaben verfahrensfrei ist.


