Fasssauna in Brandenburg: Brauche ich eine Baugenehmigung?
Die BbgBO-Novelle 2026 hat Paragrafen und Verfahren neu sortiert. Wir erklären, wann eine Fasssauna in Brandenburg bis 75 m³ verfahrensfrei ist, was beim Holzofen gilt und was sich ab dem 1. Januar 2027 ändert.
Inhalt 9 Abschnitte
Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 30.06.2026 gilt die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in neuer Fassung. Die Regel für kleine Gebäude steht jetzt in § 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a – früher war es Abs. 1.
- Mit Elektroofen ist eine Fasssauna bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei, wenn sie nicht im Außenbereich steht und weder Toilette noch Ruheraum hat.
- Mit Holzofen ist sie nicht verfahrensfrei. Bis Ende 2026 kann je nach Lage die Bauanzeige infrage kommen, ab 2027 die Genehmigungsfreistellung; sonst bleibt das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren.
- Für die Holzofen-Sauna gelten mindestens 3 m Grenzabstand und die Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegers vor dem ersten Feuer.
- Stand: Oktober 2026.
Brandenburg hat seine Bauordnung 2026 gründlich überarbeitet, und ein Teil der Neuerungen greift erst zum Jahreswechsel. Die Größengrenze für deine Fasssauna ist großzügig und gleich geblieben, doch Paragrafen-Nummern und Verfahren verschieben sich. Wer auf dem Land oder am Ortsrand wohnt, sollte außerdem prüfen, ob das Grundstück planungsrechtlich noch zum Ort gehört. Einen Vergleich aller Länder bietet unser Leitartikel zur Baugenehmigung für die Fasssauna.
Was die Brandenburgische Bauordnung seit Juni 2026 regelt
Maßgeblich ist die BbgBO in der Fassung von 2018, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 29. Juni 2026 (GVBl. I/26 Nr. 20). Dieses Vierte Änderungsgesetz gilt größtenteils seit dem 30. Juni 2026; einzelne Teile, vor allem die neuen Verfahrensarten, erst ab dem 1. Januar 2027.
Für Saunabesitzer zählt vor allem eine Umstellung: § 61 trägt jetzt die Überschrift „Verfahrensfreie Vorhaben“. Ein neuer Absatz 1 wurde vorangestellt, der bisherige Absatz 1 ist zu Absatz 2 geworden, und aus „genehmigungsfrei“ wurde „verfahrensfrei“. Ältere Merkblätter mit „§ 61 Abs. 1“ meinen also dieselbe Regel. Inhaltlich ist sie unverändert:
„Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten mit nicht mehr als 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt, die nicht im Außenbereich liegen“
§ 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BbgBO
„Verfahrensfrei“ bedeutet, dass es überhaupt kein Verfahren gibt – weder Antrag noch Anzeige. Im Alltag spricht man trotzdem meist von „genehmigungsfrei“.
Fasssauna mit Elektroofen: bis 75 m³ ohne Verfahren
Ein Elektroofen ist keine Feuerstätte. Die Saunakabine gilt nach dem Erlass des NRW-Bauministeriums vom 03.08.2023 und dem Gerichtsbescheid des VG Bayreuth (Az. B 2 K 22.692) nicht als Aufenthaltsraum, weil man sich dort nur für kurze Zeit aufhält. Warum ein Ruheraum anders zu bewerten ist, steht im Beitrag Sauna und Aufenthaltsraum.
Unterm Strich ist eine Elektroofen-Fasssauna ohne Ruheraum und WC bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei – solange das Grundstück nicht im Außenbereich liegt. Wie viel Rauminhalt dein Wunschmodell hat, hängt an Durchmesser und Länge; auf Wunsch bestätigen wir dir die Werte schriftlich für die Bauaufsicht, melde dich dazu über unser Kontaktformular. Hinweise zur Elektrik findest du unter Elektroofen: Was beim Stromanschluss gilt.
Fasssauna mit Holzofen: welches Verfahren 2026 und ab 2027 gilt
Beim Holzofen ist die Rechtslage in Brandenburg eindeutig. Ein holzbefeuerter Saunaofen ist eine Feuerstätte (§ 2 Abs. 8 BbgBO), und die 75-m³-Regel schließt Gebäude mit Feuerstätten aus. Dass Ofen und Abgasanlage als technische Gebäudeausrüstung selbst verfahrensfrei sind (§ 61 Abs. 2 Nr. 2), gilt nur für die Anlage, nicht für das Saunagebäude.
Bis 31. Dezember 2026: Bauanzeige oder vereinfachtes Verfahren
Noch bis zum Jahresende kennt Brandenburg das Bauanzeigeverfahren nach § 62 BbgBO. Es gilt für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 samt zugehöriger Nebengebäude und Nebenanlagen im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplans, sofern das Vorhaben dem Plan nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Ob eine nachträglich und für sich allein aufgestellte Sauna darunter fällt, lässt der Gesetzestext offen – das sollte die Bauaufsicht beantworten. Passt die Bauanzeige nicht, bleibt das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 63.
Ab 1. Januar 2027: Genehmigungsfreistellung
Mit dem Jahreswechsel tritt die Genehmigungsfreistellung an die Stelle der Bauanzeige. Laut Infrastrukturministerium wird außerdem das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren „auf alle Bauvorhaben außer Sonderbauten ausgeweitet“. Neu ist eine Genehmigungsfiktion: Entscheidet die Behörde nicht binnen drei Monaten nach Eingang vollständiger Bauvorlagen, gilt die Genehmigung als erteilt. Den Wortlaut des neuen § 62 konnten wir noch nicht prüfen; planst du um den Jahreswechsel, frag nach, welches Verfahren für deinen Antrag gilt. Bauanträge sind seit dem 30. Juni 2026 elektronisch einzureichen.
Wie weit muss die Sauna von der Grenze weg?
§ 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 BbgBO erlaubt Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten ohne eigene Abstandsfläche. Voraussetzung ist, dass die grenznahe Wand im Mittel höchstens 3 m hoch ist und die Gesamtgebäudelänge je Grenze 9 m nicht überschreitet. Auf einem Grundstück sind insgesamt 15 m solcher Bebauung zulässig.
Eine weitere Bedingung ist für Fasssaunen heikel: „die Dachneigung darf 45 Grad nicht überschreiten“. Ein rundes Fass ist an den Flanken steiler. Wie die Bauaufsicht das bewertet, ist offen – kläre es vor einer grenznahen Aufstellung, auch mit Elektroofen.
Mit Holzofen kommt das Privileg ohnehin nicht infrage. Dann gilt die reguläre Abstandsfläche nach § 6 Abs. 5: 0,4 H, mindestens 3 m.
Schornsteinfeger und Inbetriebnahme in Brandenburg
Bevor der erste Aufguss zischt, muss in Brandenburg der Bezirksschornsteinfeger sein Okay geben. § 83 Abs. 2 Satz 4 BbgBO verlangt, dass er „den sicheren Anschluss der Feuerstätte sowie die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen“ bescheinigt hat.
Daneben gilt Bundesrecht. Den Einbau teilst du dem Bezirksschornsteinfeger unverzüglich mit (§ 1 Abs. 2 SchfHwG), und innerhalb eines Jahres nach der Errichtung steht eine Beratung zur richtigen Bedienung an (§ 4 Abs. 8 1. BImSchV). Beim Abgasrohr fordert § 19 der 1. BImSchV eine firstnahe Mündung 40 cm oder mehr über dem First. Zusätzlich muss sie bei Anlagen bis 50 kW Fenster, Türen und Lüftungsöffnungen in 15 m Umkreis um einen Meter übertreffen. Mehr dazu im Ratgeber Holzofen, Schornstein und Schornsteinfeger.
Bebauungsplan, Außenbereich und Wochenendgrundstück
Der neue § 61 Abs. 1 BbgBO bringt es auf den Punkt: Die Verfahrensfreiheit „entbindet die Bauherrin oder den Bauherrn nicht“ von öffentlich-rechtlichen Pflichten, und eingreifen darf die Bauaufsicht trotzdem. Verfahrensfrei heißt also nicht rechtsfrei.
- Außenbereich: Außerhalb des bebauten Ortszusammenhangs gibt es keine Verfahrensfreiheit. Ob eine Sauna dort zulässig ist, entscheidet § 35 BauGB im Einzelfall.
- Bebauungsplan: Festsetzungen zu Nebenanlagen und überbaubaren Flächen gelten auch für eine verfahrensfreie Sauna.
- Kleingarten und Wochenendgebiet: Gesondert verfahrensfrei sind Gartenlauben bis 24 m² in Dauerkleingartenanlagen und Wochenendhäuser in Wochenendhausgebieten. Eine Sauna fällt nicht automatisch darunter – frag Verein, Verpächter oder Gemeinde.
Wohnst du nicht im Umland, sondern in der Hauptstadt, gilt eine ganz andere Grenze – siehe Fasssauna in Berlin.
So gehst du in Brandenburg vor
- Ortslage prüfen. Innenbereich, Bebauungsplangebiet oder Außenbereich? Das weiß die Gemeinde oder die Bauaufsicht.
- Ofen festlegen. Elektroofen: bis 75 m³ ohne Verfahren. Holzofen: immer ein Verfahren.
- Termin bedenken. Läuft dein Verfahren über den 1. Januar 2027 hinweg, kläre vorab, nach welchem Recht es behandelt wird.
- Grenzabstand planen. Mit Holzofen mindestens 3 m; mit Elektroofen grenznah nur, wenn die Bauaufsicht die Dachneigungs-Bedingung als erfüllt ansieht.
- Schornsteinfeger früh fragen. Standort und Rohrhöhe vor dem Kauf besprechen, Einbau melden, Bescheinigung abwarten.
- Alles schriftlich festhalten. Lass dir Auskünfte per E-Mail bestätigen; mündlich ist die Behörde nicht gebunden.
Häufige Fragen
Brauche ich in Brandenburg für eine Fasssauna mit Elektroofen eine Baugenehmigung?
Nein, wenn sie höchstens 75 m³ Brutto-Rauminhalt hat, nicht im Außenbereich steht und weder Ruheraum noch Toilette besitzt. Bebauungsplan und Grenzabstand musst du trotzdem beachten.
Welches Verfahren gilt in Brandenburg für eine Holzofen-Sauna?
Bis Ende 2026 kommt im Bebauungsplangebiet möglicherweise die Bauanzeige infrage, sonst das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren. Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt die Genehmigungsfreistellung die Bauanzeige. Welcher Weg passt, sagt dir die Bauaufsicht.
Warum steht in älteren Quellen § 61 Abs. 1 statt Abs. 2?
Die Novelle vom Juni 2026 hat einen neuen ersten Absatz eingefügt. Die Liste der verfahrensfreien Vorhaben rückte dadurch in Absatz 2, inhaltlich blieb die Regel gleich.
Kann ich die Sauna auf einem Grundstück im Außenbereich aufstellen?
Verfahrensfrei ist sie dort nicht, auch nicht mit Elektroofen. Ob sie überhaupt zulässig ist, prüft die Bauaufsicht nach § 35 BauGB im Einzelfall – frag deshalb vor dem Kauf an.
Quellen
- BRAVORS: Brandenburgische Bauordnung – §§ 2, 6, 61, 62, 63, 83 (zuletzt geändert am 29.06.2026)
- GVBl. I/26 Nr. 20 – Viertes Gesetz zur Änderung der BbgBO vom 29.06.2026
- Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung: Neue BbgBO – Inkrafttreten, Verfahren ab 2027, elektronischer Bauantrag
- MIL: Entscheidungshilfen zur BbgBO – Grenzbebauung ohne Feuerstätte (Stand Juni 2021)
- NRW-Bauministerium, Erlass vom 03.08.2023 – Sauna kein Aufenthaltsraum, Ruheraum schon
- Gerichtsbescheid VG Bayreuth – Saunagänge nur vorübergehender Aufenthalt
- 1. BImSchV, amtliche Fassung – §§ 4 und 19
Wichtig: Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bauordnungen ändern sich, und über deinen konkreten Fall entscheidet die Bauaufsichtsbehörde. Lass dir im Zweifel schriftlich bestätigen, dass dein Vorhaben verfahrensfrei ist.


