Genehmigung nach Bundesland

Fasssauna in Hamburg: Baugenehmigung nach der neuen Bauordnung?

Seit 2026 gilt in Hamburg eine neue Bauordnung. Wann eine Fasssauna ohne Bauantrag auskommt, was sich mit Holzofen ändert und welche Abstände jetzt gelten.

  • Stand: Oktober 2026
  • 8 Min. Lesezeit
  • Redaktion FasssaunaFreunde
Fasssauna auf einer Terrasse bei Sonnenuntergang
Inhalt 9 Abschnitte

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Hamburg eine neu erlassene Bauordnung. Verfahrensfreie Vorhaben stehen jetzt in § 61 HBauO und der zugehörigen Anlage – nicht mehr in der alten „Anlage 2 zu § 60“.
  • Verfahrensfrei ist nach der Anlage ein eingeschossiges Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt je Hauptgebäude, außer im Außenbereich. Toiletten und Feuerstätten schließt der Wortlaut nicht aus.
  • Außerdem nennt die Anlage ausdrücklich „Saunaanlagen, die nicht gewerblichen oder öffentlichen Zwecken dienen“ – ohne Größengrenze. Ob deine Fasssauna darunter fällt, lässt du dir am besten vom Bezirksamt bestätigen.
  • Ein Holzofen schließt die Verfahrensfreiheit nach dem Wortlaut nicht aus. Ofen und Abgasrohr sind als technische Gebäudeausrüstung ebenfalls verfahrensfrei.
  • Die Mindest-Abstandsfläche beträgt jetzt 2,50 m. Ohne Feuerstätte ist Grenzbebauung bis 9 m je Grenze möglich.
  • Stand: Oktober 2026.

Hamburg hat sein Bauordnungsrecht gründlich umgebaut. Wer heute nach „Fasssauna Hamburg Baugenehmigung“ sucht, landet oft noch bei Ratgebern, die mit der alten Rechtslage arbeiten. Hier erfährst du, was seit 2026 gilt, wo die Auslegung offen ist – und an welchen Stellen du besser beim Bezirksamt nachhakst. Den Vergleich mit allen anderen Ländern findest du in unserem Überblick Fasssauna und Baugenehmigung: alle Bundesländer.

Was sagt die neue Hamburgische Bauordnung?

Die Hamburgische Bauordnung wurde mit Gesetz vom 6. Januar 2025 neu erlassen (HmbGVBl. S. 93) und ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Sie hat die Fassung von 2005 abgelöst, und viele Paragrafen tragen neue Nummern. Die zentrale Vorschrift für unser Thema ist kurz:

„Verfahrensfrei sind die in der Anlage bezeichneten Vorhaben.“

§ 61 HBauO (Fassung 2026)

Entscheidend ist also, was in der Anlage steht. Für eine Fasssauna kommen zwei Nummern in Frage. Die erste betrifft kleine Gebäude:

„ein eingeschossiges Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt je zugehörigem Hauptgebäude, außer im Außenbereich“

Anlage zu § 61 HBauO, Abschnitt I Nr. 1 Buchst. a

Frei ist also nur ein solches Gebäude je Hauptgebäude – ein vorhandenes Gartenhaus kann die Freistellung schon belegen. Toiletten und Feuerstätten nennt die Vorschrift nicht, auch wenn manche Ratgeber das behaupten.

Die zweite Nummer betrifft Saunen direkt:

„Saunaanlagen, die nicht gewerblichen oder öffentlichen Zwecken dienen“

Anlage zu § 61 HBauO, Abschnitt I Nr. 10 Buchst. g

Eine Größengrenze, einen Ausschluss von Feuerstätten oder eine Regel zum Außenbereich enthält diese Nummer nicht. Ob damit auch eine Fasssauna im Garten gemeint ist, erläutern weder das Gesetz noch seine Begründung. Lass dir die Einordnung deshalb vom Bezirksamt bestätigen.

Noch ein Wort zu den Begriffen: „Verfahrensfrei“ ist die Sprache des Gesetzes und meint, dass es weder ein Genehmigungs- noch ein Anzeigeverfahren gibt. Umgangssprachlich heißt das „genehmigungsfrei“. Beides bedeutet nur, dass vorab niemand prüft – die Vorschriften selbst gelten weiter.

Elektro-Fasssauna in Hamburg: meist ohne Bauantrag

Weil im Elektroofen nichts brennt, zählt er baurechtlich nicht als Feuerstätte. Für das Verfahren spielt das in Hamburg keine Rolle, wohl aber für den Grenzabstand (siehe unten). Bleibt deine Sauna eingeschossig und unter 30 m³ Brutto-Rauminhalt, hat sie keinen Ruheraum und steht sie nicht im Außenbereich, brauchst du nach Nr. 1 Buchst. a keinen Bauantrag.

Der Brutto-Rauminhalt wird nach den Außenmaßen berechnet, beim Fass also inklusive der gewölbten Hülle. Wie viele Kubikmeter dein Wunschmodell umschließt, ergibt sich aus Länge und Durchmesser – wir rechnen dir den Wert gern aus und geben ihn dir schriftlich für die Bauaufsicht mit.

Aufpassen solltest du beim Ausschluss „ohne Aufenthaltsraum“. Eine reine Saunakabine dient nur dem vorübergehenden Aufenthalt und ist nach der Linie des NRW-Bauministeriums und der bisher veröffentlichten Rechtsprechung kein Aufenthaltsraum. Für Hamburg ist das allerdings nicht amtlich bestätigt. Ein Ruheraum mit Liege oder Sofa kippt die Einordnung dagegen schnell. Mehr dazu im Beitrag Sauna und Aufenthaltsraum im Baurecht. Hinweise zur Installation findest du unter Gartensauna mit Elektroofen: Stromanschluss.

Holzofen-Fasssauna: Welches Verfahren greift in Hamburg?

Anders als etwa in Schleswig-Holstein schließt der Hamburger Gebäudetatbestand Feuerstätten nicht aus. Nach dem Wortlaut ist die Holzofen-Sauna deshalb unter denselben Bedingungen verfahrensfrei wie die Elektro-Sauna. Ofen und Abgasrohr sind als technische Gebäudeausrüstung ebenfalls verfahrensfrei (Abschnitt I Nr. 2), außer bei freistehenden Abgasanlagen über 10 m. Grenzabstand und Schornsteinfeger-Bescheinigung gelten trotzdem, dazu unten mehr.

Ein Verfahren brauchst du erst, wenn deine Sauna die Bedingungen von Nr. 1 Buchst. a nicht erfüllt, etwa mit Ruheraum, und das Bezirksamt sie auch nicht als private Saunaanlage einordnet. Dann kommen zwei Wege in Betracht:

  • Genehmigungsfreistellung (§ 62 HBauO): Sie gilt im Gebiet eines Bebauungsplans für die Errichtung kleiner Wohngebäude „einschließlich der zugehörigen Nebenanlagen und Nebengebäude“. Ob eine später aufgestellte Sauna darunter fällt, ist offen. Wenn ja, darfst du einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen bei der Bauaufsicht loslegen.
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63 HBauO): der Regelweg, wenn die Freistellung nicht passt.

Frag am besten vor der Bestellung bei der Bauaufsicht deines Bezirksamts nach, wie sie deine Sauna einordnet.

Abstand zur Grundstücksgrenze: 2,50 Meter oder Grenzbebauung

Auch beim Abstand hat die neue HBauO etwas geändert: Die Abstandsfläche beträgt 0,4 H (H steht für die Wandhöhe), mindestens aber 2,50 m (§ 6 Abs. 5). Bis Ende 2025 waren es 3 m.

Ausgenommen sind nach § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 Garagen sowie Gebäude, die weder Aufenthaltsräume noch Feuerstätten haben. Sie dürfen ohne eigene Abstandsfläche stehen, auch direkt an der Grenze – vorausgesetzt, ihre Wände sind im Mittel nicht höher als 3 m und sie belegen an keiner Grenze mehr als 9 m. Auf dem gesamten Grundstück darf diese Grenzbebauung zusammen höchstens 15 m lang sein (Satz 2), eine vorhandene Garage rechnet also mit.

Die Elektro-Sauna ohne Ruheraum kann das Privileg nutzen. Mit Holzofen ist es ausgeschlossen: Dann hältst du zur Grenze mindestens 2,50 m Abstand.

Schornsteinfeger und erstes Anheizen

Die Inbetriebnahme regelt § 82 Abs. 2 Satz 3 HBauO: Feuerstätten dürfen erst genutzt werden, wenn der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die sichere Abgasabführung bescheinigt hat – und beim Anschluss an eine Abgasanlage auch deren Tauglichkeit. Dass ein neuer Ofen eingebaut wurde, meldest du ihm ohnehin unverzüglich; das schreibt das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz vor.

Bundesweit gilt zusätzlich § 19 der 1. BImSchV, und zwar für jede Holzfeuerung, die seit 2022 errichtet wird: Die Mündung des Abgasrohrs muss nahe am First austreten und ihn um mindestens 40 cm überragen. Öfen bis 50 kW Leistung müssen mit ihrer Mündung zudem jede Fenster-, Tür- und Lüftungsöffnung im Umkreis von 15 m um wenigstens 1 m übertreffen. Neben einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Geschossen kann daraus ein sehr hohes Rohr werden. Kläre das deshalb vor dem Kauf mit dem Schornsteinfeger. Unser Ratgeber Fasssauna mit Holzofen: Schornstein und Schornsteinfeger hilft bei der Vorbereitung.

Bebauungsplan, Außenbereich & Co.

§ 59 Abs. 2 HBauO ist da unmissverständlich: Auch ohne Genehmigung musst du sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorgaben erfüllen, und die Bauaufsicht behält ihre Eingriffsbefugnisse. Für deine Planung heißt das:

  • Ein Bebauungsplan kann festlegen, wo auf dem Grundstück Nebenanlagen stehen dürfen, oder sie außerhalb der Baugrenzen ausschließen.
  • Im Außenbereich gilt Nr. 1 Buchst. a nicht. Ob dort eine private Saunaanlage nach Nr. 10 verfahrensfrei wäre, ist offen. Nach § 35 BauGB hat eine Sauna im Außenbereich ohnehin nur ausnahmsweise eine Chance.
  • Denkmalschutz, Natur- oder Wasserschutzgebiete bringen eigene Erlaubnispflichten mit.
  • Im Kleingarten entscheiden Pachtvertrag und Vereinsregeln, ob eine Sauna überhaupt erlaubt ist.

Wohnst du knapp jenseits der Stadtgrenze, etwa in Norderstedt, Pinneberg oder Ahrensburg, gilt nicht die HBauO, sondern die Landesbauordnung von Schleswig-Holstein – siehe Fasssauna in Schleswig-Holstein.

So gehst du in Hamburg vor

  1. Bezirk und Planrecht herausfinden. Welches Bezirksamt ist zuständig, welcher Bebauungsplan gilt, und liegt das Grundstück womöglich im Außenbereich?
  2. Brutto-Rauminhalt ermitteln. Mit den Außenmaßen deines Modells lässt sich prüfen, ob du unter 30 m³ bleibst.
  3. Ausstattung festlegen. Ein Ruheraum kann über das Verfahren entscheiden, die Ofenart über Grenzabstand und Schornsteinfeger.
  4. Abstände planen. Grenzbebauung kommt nur ohne Feuerstätte in Frage, sonst gelten mindestens 2,50 m.
  5. Schornsteinfeger fragen. Bei Holzofen vor der Bestellung Standort und Rohrhöhe besprechen.
  6. Auskunft festhalten. Lass dir die Einschätzung des Bezirksamts schriftlich geben. Bleiben Zweifel, schafft eine Bauvoranfrage Klarheit.

Häufige Fragen

Gilt die „Anlage 2 zu § 60 HBauO“ noch?

Nein. Seit dem 1. Januar 2026 stehen die verfahrensfreien Vorhaben in § 61 HBauO und dessen Anlage. Ratgeber mit der alten Nummerierung beziehen sich auf die bis Ende 2025 geltende Fassung.

Darf meine Elektro-Fasssauna direkt an den Zaun?

Nach § 6 Abs. 8 HBauO ja, wenn sie keine Feuerstätte und keinen Aufenthaltsraum hat, die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m beträgt und die Grenzbebauung 9 m je Grenze und 15 m insgesamt nicht überschreitet. Den Bebauungsplan musst du trotzdem beachten.

Brauche ich mit Holzofen in Hamburg immer einen Bauantrag?

Nein. Nach dem Wortlaut der Anlage zu § 61 HBauO ist auch die Holzofen-Sauna verfahrensfrei, wenn sie eingeschossig ist, keinen Aufenthaltsraum hat, höchstens 30 m³ umfasst und nicht im Außenbereich steht. Mindestens 2,50 m Grenzabstand und die Bescheinigung des Schornsteinfegers brauchst du trotzdem.

Hat die HBauO-Änderung vom September 2026 Folgen für Gartensaunen?

Nach unserer Prüfung nicht unmittelbar. Sie betrifft vor allem Verfahrensfragen wie Abweichungen und den Bau-Turbo, nicht die Tatbestände für kleine Gebäude oder die Abstandsflächen.

Quellen

Wichtig: Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bauordnungen ändern sich, und über deinen konkreten Fall entscheidet die Bauaufsichtsbehörde. Lass dir im Zweifel schriftlich bestätigen, dass dein Vorhaben verfahrensfrei ist.

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