Genehmigung nach Bundesland

Fasssauna in Schleswig-Holstein: Baugenehmigung ja oder nein?

In Schleswig-Holstein ist die Fasssauna mit Elektroofen bis 30 m³ meist verfahrensfrei. Mit Holzofen braucht es ein Verfahren und zwei Bescheinigungen vom Schornsteinfeger. Alle Regeln mit Stand Oktober 2026.

  • Stand: Oktober 2026
  • 7 Min. Lesezeit
  • Redaktion FasssaunaFreunde
Fasssauna mit Veranda auf einer Terrasse
Inhalt 9 Abschnitte

Das Wichtigste in Kürze

  • Verfahrensfrei sind in Schleswig-Holstein Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich bis 10 m³ (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 a LBO).
  • Eine Elektro-Fasssauna ohne Ruheraum und WC kommt damit im Innenbereich meist ohne Bauantrag aus.
  • Mit Holzofen ist die Sauna nach dieser Vorschrift nie verfahrensfrei. Dann folgt die Genehmigungsfreistellung im Bebauungsplangebiet oder ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.
  • Beim Holzofen brauchst du zwei Bescheinigungen des Schornsteinfegers: zehn Werktage vor Baubeginn und vor der ersten Inbetriebnahme.
  • Ein Gesetzentwurf vom Juni 2026 will die Grenze auf 75 m³ anheben. Stand Oktober 2026 berät ihn noch der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags, beschlossen ist er nicht.

„Brauche ich für die Sauna mit Holzofen eine Baugenehmigung – und muss der Schornsteinfeger sie abnehmen?“ Diese Frage erreicht uns aus Schleswig-Holstein regelmäßig. Die Landesbauordnung im Norden ist bei kleinen Gebäuden mit Feuerstätte streng, bei der Elektro-Sauna dagegen entgegenkommend. Was für deine Fasssauna in Schleswig-Holstein in Sachen Baugenehmigung gilt, liest du hier; den bundesweiten Überblick gibt es im Ratgeber Baugenehmigung für die Fasssauna.

Was regelt die Landesbauordnung Schleswig-Holstein?

Maßgeblich ist die Landesbauordnung (LBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2024, geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2024. Die verfahrensfreien Gebäude regelt § 61:

„Gebäude ohne Aufenthaltsräume, ohne Toiletten und ohne Feuerstätten […] mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 30 m³, im Außenbereich bis zu 10 m³“

§ 61 Abs. 1 Nr. 1 a LBO Schleswig-Holstein

„Verfahrensfrei“ – im Alltag „genehmigungsfrei“ – heißt: kein Bauantrag, keine Baugenehmigung. Dafür müssen drei Ausschlüsse und eine Größengrenze zusammenpassen: kein Aufenthaltsraum, keine Toilette, keine Feuerstätte, höchstens 30 m³. Anders als in vielen Ländern gibt es sogar im Außenbereich eine Verfahrensfreiheit, allerdings nur bis 10 m³.

Ob deine Wunschsauna unter 30 m³ bleibt, hängt von Länge und Durchmesser des Fasses ab. Wir schicken dir die Werte gern schriftlich, damit dein Bauamt nicht schätzen muss – frag einfach bei uns an.

Wer im Umland der Hansestadt wohnt, sollte genau hinschauen: Für Grundstücke in Hamburg gilt die Hamburgische Bauordnung mit eigenen Regeln.

Gesetzentwurf 2026: 75 m³ in Sicht

Am 16. Juni 2026 haben die Fraktionen von CDU und Grünen einen Entwurf zur Änderung der LBO eingebracht (Drucksache 20/4524(neu)). Danach soll die Grenze auf 75 m³ steigen, im Außenbereich auf 40 m³. Der Ausschluss von Aufenthaltsräumen, Toiletten und Feuerstätten bleibt. Der Landtag hat den Entwurf am 18. Juni 2026 an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Die schriftliche Anhörung lief bis zum 4. September 2026. Ende September 2026 stand die Beschlussempfehlung des Ausschusses noch aus, und auf der Tagesordnung der Landtagstagung ab dem 7. Oktober 2026 steht der Entwurf nicht. Er ist also weder beschlossen noch in Kraft. Wird er verabschiedet, tritt er laut Entwurf am Tag nach der Verkündung in Kraft. Für Holzofen-Saunen würde er ohnehin nichts ändern.

Elektro-Fasssauna: der Weg ohne Bauantrag

Ein Elektroofen ist keine Feuerstätte, denn Feuerstätten erzeugen Wärme durch Verbrennung. Das VG Bayreuth hat ausdrücklich festgehalten, dass bei Wärme aus Strom keine Feuerstätte vorliegt.

Bleibt der Aufenthaltsraum – in Schleswig-Holstein besonders wichtig, weil er direkt in der Vorschrift steht. Laut einem Erlass des NRW-Bauministeriums von 2023 und dem genannten Bayreuther Gerichtsbescheid (Az. B 2 K 22.692) ist eine reine Saunakabine kein Aufenthaltsraum, weil man sich dort nur vorübergehend aufhält. Eine Aussage aus Schleswig-Holstein dazu haben wir nicht gefunden. Vorsicht bei einem Ruheraum: Er gilt regelmäßig als Aufenthaltsraum und kann die Verfahrensfreiheit kosten; ein WC schließt sie ohnehin aus. Mehr dazu im Beitrag Ist eine Sauna ein Aufenthaltsraum?

Den Anschluss übernimmt eine Elektrofachkraft; Details im Ratgeber zum Stromanschluss der Gartensauna.

Holzofen: Welches Verfahren dann greift

Ein Holzofen erzeugt Wärme durch Verbrennung und ist damit eine Feuerstätte. In Schleswig-Holstein schließt das die Verfahrensfreiheit nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 a LBO aus – ganz gleich, wie klein die Sauna ist. Dass Ofen und Abgasanlage für sich verfahrensfrei wären (§ 61 Abs. 1 Nr. 2 a LBO), hilft nicht, denn es geht um das Gebäude. Welcher Weg offensteht, hängt von der Lage ab:

Lage des Grundstücks Verfahren für die Holzofen-Sauna
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, Vorhaben entspricht den Festsetzungen Genehmigungsfreistellung (§ 62 LBO): Bauvorlagen bei der Gemeinde einreichen; Baubeginn einen Monat nach Eingang, sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen
Ohne Bebauungsplan oder bei Abweichungen davon Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63 LBO)
Außenbereich Baugenehmigungsverfahren; planungsrechtlich nur im Einzelfall zulässig (§ 35 BauGB)

Ist dir das zu aufwendig, ist der Elektroofen in Schleswig-Holstein ehrlich gesagt der einfachere Weg. Alle Hintergründe zum Holzfeuer stehen im Ratgeber Holzofen, Schornstein und Nachbarn.

Wie viel Abstand zur Grundstücksgrenze?

Regulär verlangt § 6 Abs. 5 LBO eine Abstandsfläche von 0,4 H, mindestens 3 m. Ausgenommen sind nach § 6 Abs. 8 LBO kleine Gebäude, in denen sich weder Aufenthaltsräume noch Feuerstätten befinden – bei einer mittleren Wandhöhe bis 3 m, maximal 9 m je Grundstücksgrenze und insgesamt höchstens 18 m Grenzbebauung. In diese 18 m rechnen auch Garagen, gebäudeunabhängige Solaranlagen und Wärmepumpen an der Grenze ein.

Die Elektro-Sauna darf damit grundsätzlich an den Zaun, die Holzofen-Sauna muss mindestens 3 m Abstand halten.

Schornsteinfeger: zwei Termine statt einem

Schleswig-Holstein hat beim Holzofen eine Besonderheit: Die erste Bescheinigung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers brauchst du schon vor dem Bau. Der Bauherr hat sich nach § 42 Abs. 6 LBO

„… zehn Werktage vor Baubeginn bescheinigen zu lassen, dass die Feuerungsanlage die öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllt …“

§ 42 Abs. 6 Satz 1 LBO Schleswig-Holstein

Bei neu errichteten Abgasanlagen muss der Schornsteinfeger vorher auch den Rohbauzustand besichtigt haben. Der zweite Termin folgt vor dem ersten Anheizen: § 82 Abs. 2 LBO lässt Feuerstätten erst in Betrieb, nachdem er Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen bescheinigt hat.

Inhaltlich geht es dabei auch um § 19 der 1. BImSchV: Die Abgasöffnung einer neuen Holzfeuerung muss firstnah liegen und mindestens 40 cm über den First reichen. Bei kleineren Anlagen gilt zusätzlich die 15-m-Regel – Fenster, Türen und Lüftungsöffnungen in diesem Umkreis muss die Mündung um mindestens 1 m überragen, nach üblicher Auslegung auch am eigenen Haus. Wie oft später gekehrt wird, legt der Schornsteinfeger im Feuerstättenbescheid fest; bei nur gelegentlicher Nutzung sieht die Kehr- und Überprüfungsordnung eine Kehrung pro Jahr vor.

Bebauungsplan, Außenbereich und Nachbarn

Verfahrensfrei heißt nicht rechtsfrei: Nach § 59 Abs. 2 LBO musst du auch ohne Verfahren alle öffentlich-rechtlichen Anforderungen einhalten, und das Bauamt darf einschreiten.

  • Bebauungsplan: Baugrenzen und Festsetzungen zu Nebenanlagen gelten auch für die kleine Sauna.
  • Außenbereich: Die 10-m³-Grenze erspart dir nur das Verfahren. Ob eine Sauna dort überhaupt zulässig ist, richtet sich nach § 35 BauGB – und danach sind solche Vorhaben nur im Einzelfall erlaubt.
  • Denkmal, Wasserschutzgebiet, Kleingarten: Hier gelten eigene Regeln und Ansprechpartner.
  • Nachbarschaft: Beim Holzofen ist Rauch ein typisches Streitthema. Wesentliche Beeinträchtigungen muss der Nachbar nach § 906 BGB nicht einfach hinnehmen.

So gehst du in Schleswig-Holstein vor

  1. Ofenart zuerst entscheiden. In Schleswig-Holstein bestimmt sie, ob du überhaupt ein Verfahren brauchst.
  2. Raumaufteilung prüfen. Für die Verfahrensfreiheit gilt: kein Ruheraum, keine Toilette, höchstens 30 m³.
  3. Lage und Bebauungsplan klären. Die Gemeinde sagt dir, ob ein Bebauungsplan gilt oder ob dein Grundstück im Außenbereich liegt.
  4. Beim Holzofen das Verfahren starten. Im Bebauungsplangebiet die Bauvorlagen für die Genehmigungsfreistellung bei der Gemeinde einreichen, sonst den Bauantrag stellen.
  5. Schornsteinfeger rechtzeitig buchen. Die erste Bescheinigung brauchst du zehn Werktage vor Baubeginn, die zweite vor dem ersten Feuer.

Häufige Fragen

Brauche ich in Schleswig-Holstein für eine Fasssauna mit Holzofen eine Baugenehmigung?

Verfahrensfrei ist sie nicht, weil § 61 LBO Gebäude mit Feuerstätten ausnimmt. Im Bebauungsplangebiet kann die Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBO genügen – du reichst Bauvorlagen bei der Gemeinde ein, eine Genehmigung wird nicht erteilt. Sonst brauchst du eine Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren.

Gilt schon die neue 75-m³-Grenze?

Nein. Die 75 m³ stehen bisher nur im Gesetzentwurf vom 16.06.2026 (Drucksache 20/4524(neu)). Stand Oktober 2026 liegt er noch im Innen- und Rechtsausschuss. Bis zur Verkündung gelten weiter 30 m³, im Außenbereich 10 m³.

Darf ich in Schleswig-Holstein eine Fasssauna im Außenbereich aufstellen?

Ohne Feuerstätte ist sie bis 10 m³ zwar verfahrensfrei. Planungsrechtlich ist ein solches Vorhaben im Außenbereich aber nur im Einzelfall zulässig.

Was ändert ein Ruheraum an meiner Sauna?

Ein Ruheraum gilt regelmäßig als Aufenthaltsraum. Damit entfallen in Schleswig-Holstein die Verfahrensfreiheit nach § 61 LBO und das Bauen an der Grenze. Wie ein kleiner Umkleidebereich zu bewerten ist, klärst du im Zweifel mit dem Bauamt.

Quellen

Wichtig: Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bauordnungen ändern sich, und über deinen konkreten Fall entscheidet die Bauaufsichtsbehörde. Lass dir im Zweifel schriftlich bestätigen, dass dein Vorhaben verfahrensfrei ist.

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