Fasssauna in Mecklenburg-Vorpommern: Brauche ich eine Baugenehmigung?
Seit Juni 2026 erlaubt die LBauO M-V Nebengebäude bis 40 m² ohne Bauantrag – aber nur ohne Feuerstätte. Was für Fasssaunen mit Elektro- und mit Holzofen gilt.
Inhalt 9 Abschnitte
Das Wichtigste in Kürze
- Maßgeblich ist § 61 Abs. 1 Nr. 1 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung seit dem 12. Juni 2026. Sie kennt zwei Tatbestände für kleine Gebäude.
- Elektroofen: verfahrensfrei nach Buchstabe b bis 40 m² Brutto-Grundfläche, ohne Aufenthaltsräume und mit höchstens 3 m mittlerer Wandhöhe – außer im Außenbereich.
- Holzofen: Buchstabe b scheidet aus. Nach dem Wortlaut bleibt Buchstabe a, also eingeschossig bis 10 m² Brutto-Grundfläche, ebenfalls nicht im Außenbereich.
- Ohne Feuerstätte ist Grenzbebauung möglich, mit Holzofen gelten 3 m Abstand. Vor dem ersten Anheizen bescheinigt der Bezirksschornsteinfeger die Abgasanlage.
- Stand: Oktober 2026.
Mecklenburg-Vorpommern hat seine Landesbauordnung im Sommer 2026 geändert und kleine Nebengebäude dabei spürbar erleichtert – viele Ratgeber im Netz kennen das noch nicht. Ob deine Fasssauna in Mecklenburg-Vorpommern eine Baugenehmigung braucht, entscheidet seitdem vor allem der Ofen. Wie MV im Vergleich dasteht, zeigt unser Überblick über alle 16 Bundesländer.
Was sagt die Landesbauordnung M-V?
Die LBauO M-V gilt in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015. Wesentlich geändert wurde sie durch das Gesetz vom 26. Mai 2026 (GVOBl. M-V S. 522); die neue Fassung gilt seit dem 12. Juni 2026. Seitdem stehen in § 61 Abs. 1 Nr. 1 zwei Buchstaben nebeneinander:
„a) eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich, b) Gebäude und Gebäudeteile ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 40 m², außer im Außenbereich“
§ 61 Abs. 1 Nr. 1 a und b LBauO M-V
Beide Buchstaben stellen auf die Brutto-Grundfläche ab, also auf die Außenmaße am Boden – Kubikmeter spielen in MV keine Rolle. Und beide gelten nicht im Außenbereich. „Verfahrensfrei“ ist der juristische Ausdruck, umgangssprachlich heißt es „genehmigungsfrei“: Befreit bist du vom Verfahren, nicht von der Pflicht, die Vorschriften einzuhalten.
Die aktuelle Lesefassung der Landesregierung gilt bis zum 13. Januar 2027. Danach tritt nur noch eine Änderung in § 1 zu Windenergieanlagen und Maschinen in Kraft; eine weitere Änderung vom Juli 2026 betrifft örtliche Bauvorschriften (§ 86). An den Regeln für Gartensaunen ändert beides nichts.
Elektro und Holz im Vergleich
| Punkt | Elektroofen | Holzofen |
|---|---|---|
| Verfahrensfrei nach | § 61 Abs. 1 Nr. 1 b (hilfsweise a) | nur § 61 Abs. 1 Nr. 1 a |
| Größengrenze | 40 m² Brutto-Grundfläche, mittlere Wandhöhe bis 3 m | 10 m² Brutto-Grundfläche, eingeschossig |
| Außenbereich | nicht verfahrensfrei | nicht verfahrensfrei |
| An der Grenze (§ 6 Abs. 8) | möglich, wenn kein Aufenthaltsraum | nicht möglich, 3 m Abstand |
| Bescheinigung Schornsteinfeger | entfällt | vor Inbetriebnahme (§ 82) |
Fasssauna mit Elektroofen: Spielraum bis 40 m²
Ein Elektroofen ist keine Feuerstätte. Damit steht der Elektro-Fasssauna der neue Buchstabe b offen: bis 40 m² Brutto-Grundfläche und 3 m mittlere Wandhöhe, sofern sie keinen Aufenthaltsraum hat und nicht im Außenbereich steht. Ob dein Wunschmodell samt Vordach im Rahmen bleibt, hängt von Länge und Durchmesser ab; die genauen Außenmaße bekommst du von uns schriftlich, falls das Bauamt sie sehen möchte.
Entscheidender ist meist die Bedingung „ohne Aufenthaltsräume“. Für die reine Saunakabine verneinen das NRW-Bauministerium (Erlass von 2023) und das VG Bayreuth (2024) die Eigenschaft als Aufenthaltsraum; aus MV gibt es keine eigene amtliche Aussage. Planst du einen Ruheraum, scheidet Buchstabe b voraussichtlich aus. Dann bleibt nach dem Wortlaut Buchstabe a, der Aufenthaltsräume nicht ausschließt – allerdings nur bis 10 m². Warum Kabine und Ruheraum unterschiedlich behandelt werden, erklärt der Beitrag Ist eine Sauna ein Aufenthaltsraum? Für den Stromanschluss brauchst du eine Elektrofachkraft; mehr dazu unter Elektroofen und Stromanschluss.
Fasssauna mit Holzofen: die 10-m²-Regel
Mit einem Holzofen hat die Sauna eine Feuerstätte, und Buchstabe b ist damit vom Tisch. Buchstabe a fragt nach seinem Wortlaut aber nicht nach der Beheizung. Solange dein Saunafass nur ein Geschoss hat, auf höchstens 10 m² Brutto-Grundfläche kommt und im Innenbereich oder im Gebiet eines Bebauungsplans steht, bleibt es danach verfahrensfrei. Ofen und Abgasrohr gelten nach § 61 Abs. 1 Nr. 2 als „Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung“ und sind ebenfalls frei; ausgenommen wären nur freistehende Abgasanlagen über 10 m.
Ministerium oder Gerichte haben diese Lesart für Saunen bislang nicht bestätigt – hol dir die Einordnung deshalb vorab schriftlich beim Bauamt.
Für eine größere Holzofen-Sauna oder ein Grundstück im Außenbereich gibt es zwei Verfahren:
- Genehmigungsfreistellung (§ 62 LBauO M-V): im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Bauen darfst du in der Regel einen Monat, nachdem die Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen sind.
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63 LBauO M-V): wenn kein passender Bebauungsplan besteht, also auch im Außenbereich.
Welche Ofenart besser zu dir passt, wägt unser Beitrag Holzofen oder Elektroofen? ab.
Abstand zur Grenze: feste 3 Meter oder Grenzbebauung
Mit der Novelle hat MV die Abstandsflächen vereinfacht: Vor Außenwänden von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 beträgt die Tiefe jetzt pauschal 3 m (§ 6 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1). Eine freistehende Gartensauna gehört in der Regel zur Gebäudeklasse 1.
Ohne eigene Abstandsfläche, also auch direkt an der Grenze, dürfen nach § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 „Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten“ stehen. Bedingung: im Mittel höchstens 3 m Wandhöhe, nicht mehr als 9 m an einer Grenze und auf dem gesamten Grundstück zusammen höchstens 15 m.
Die Elektro-Fasssauna ohne Ruheraum darf diese Regel nutzen. Für die Holzofen-Variante gilt sie nicht: Selbst wenn die Sauna nach Buchstabe a verfahrensfrei ist, musst du 3 m Abstand zur Grenze halten.
Schornsteinfeger und Inbetriebnahme in MV
§ 82 Abs. 2 Satz 4 LBauO M-V ist eindeutig: Bevor der Ofen zum ersten Mal brennt, muss der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bescheinigt haben, dass die Abgasanlage tauglich und sicher benutzbar ist. Laut der Leistungsbeschreibung im Verwaltungsportal solltest du die Bescheinigung mindestens 14 Tage vor Fertigstellung beantragen; für Vorbesichtigung und Bescheinigung fallen Gebühren an. Den Einbau der neuen Feuerstätte teilst du dem Schornsteinfeger außerdem unverzüglich mit.
Wie hoch das Abgasrohr werden muss, ergibt sich aus § 19 der 1. BImSchV. Die Mündung liegt firstnah und reicht mindestens 40 cm über den First. Für Feuerungen bis 50 kW kommt eine zweite Messlatte dazu: Alles, was im Radius von 15 m an Fenstern, Türen oder Lüftungsöffnungen liegt, muss die Mündung an deren Oberkante gemessen um mindestens 1 m übertreffen. Auch auf einem großen Grundstück auf dem Land zählen dabei nach gängiger Auslegung die Fenster deines eigenen Hauses. Innerhalb eines Jahres nach der Errichtung schreibt die Verordnung außerdem eine Beratung durch den Schornsteinfeger vor (§ 4 Abs. 8). Mehr im Ratgeber Holzofen: Schornstein, Schornsteinfeger, Nachbarn.
Bebauungsplan, Außenbereich & Co.
„Die Verfahrensfreiheit nach den Absätzen 1 bis 4 entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden.“
§ 61 Abs. 5 LBauO M-V
Für eine Sauna in MV heißt das konkret:
- Außenbereich: In einem Flächenland mit vielen Dörfern, Gehöften und Einzellagen ist diese Frage besonders wichtig. Gehört dein Grundstück weder zu einem bebauten Ortsteil noch zu einem Bebauungsplan, entfällt die Verfahrensfreiheit, und § 35 BauGB setzt enge Grenzen.
- Bebauungsplan: Gerade in Ferienhaus- und Wochenendhausgebieten können Festsetzungen Nebenanlagen beschränken.
- Denkmal-, Natur- und Wasserschutz: Hier gelten eigene Erlaubnispflichten.
- Kleingärten: Ob eine Sauna erlaubt ist, entscheiden Pachtvertrag und Gartenordnung.
So gehst du in Mecklenburg-Vorpommern vor
- Innen- oder Außenbereich? Frag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde nach, wie dein Grundstück planungsrechtlich eingeordnet ist.
- Ofen wählen. Elektro eröffnet die 40-m²-Regel, Holz begrenzt die verfahrensfreie Sauna auf 10 m².
- Fläche nachrechnen. Brutto-Grundfläche aus den Außenmaßen ermitteln, Vordach im Zweifel mitzählen.
- Abstand festlegen. Ohne Feuerstätte ist Grenzbebauung möglich, mit Holzofen bleiben 3 m frei.
- Schornsteinfeger einschalten. Rohrhöhe vor dem Kauf klären, Bescheinigung rechtzeitig beantragen.
- Schriftlich bestätigen lassen. Eine E-Mail-Auskunft gut aufbewahren; echte Rechtssicherheit gibt ein Vorbescheid.
Häufige Fragen
Gilt die 40-m²-Regel auch für eine Sauna mit Holzofen?
Nein. Buchstabe b setzt ein Gebäude ohne Feuerstätten voraus. Für die Holzofen-Sauna bleibt nach dem Wortlaut nur Buchstabe a mit 10 m² Brutto-Grundfläche.
Gelten an der Ostsee oder auf einem Ferienhausgrundstück andere Regeln?
Die LBauO M-V gilt im ganzen Land gleich. Oft entscheidet aber der Bebauungsplan eines Ferienhaus- oder Wochenendhausgebiets, ob und wo Nebenanlagen zulässig sind. Frag dort vorab bei der Gemeinde nach.
Wann muss ich den Schornsteinfeger einschalten?
Am besten schon vor dem Kauf, damit Standort und Rohrhöhe passen. Die Bescheinigung nach § 82 LBauO M-V brauchst du vor dem ersten Anheizen.
Quellen
- LBauO M-V, konsolidierter Text der Landesregierung – gültig vom 12.06.2026 bis 13.01.2027
- Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern – amtliches Rechtsportal
- Landtag M-V, Drucksache 8/5681 – Gesetzentwurf zur Novelle 2026 (26.11.2025)
- Änderungsgesetz vom 26.05.2026 (GVOBl. M-V S. 522) – amtliches Gesetzblatt Nr. 16 vom 11.06.2026
- Leistung „Bescheinigung der Tauglichkeit von Abgasanlagen“ (MV) – Leistungsbeschreibung im FIM-Portal
- Erste Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz – §§ 4 und 19
Wichtig: Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bauordnungen ändern sich, und über deinen konkreten Fall entscheidet die Bauaufsichtsbehörde. Lass dir im Zweifel schriftlich bestätigen, dass dein Vorhaben verfahrensfrei ist.


