Genehmigung nach Bundesland

Fasssauna im Saarland: Brauche ich eine Baugenehmigung?

Im Saarland sind eingeschossige Gebäude bis 75 m³ verfahrensfrei – nach dem Gesetzeswortlaut wohl auch mit Holzofen. Dafür ist der Grenzabstand strenger. Was du dir vom Bauamt bestätigen lassen solltest.

  • Stand: Oktober 2026
  • 7 Min. Lesezeit
  • Redaktion FasssaunaFreunde
Fasssauna mit Veranda auf einer Holzterrasse
Inhalt 9 Abschnitte

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Saarland sind „eingeschossige Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt, außer im Außenbereich“ verfahrensfrei (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 a LBO). Eine Elektro-Fasssauna im Innenbereich braucht damit in der Regel keinen Bauantrag.
  • In dem uns vorliegenden Wortlaut fehlt der Ausschluss von Feuerstätten, den andere Länder kennen. Danach wäre auch die Holzofen-Sauna verfahrensfrei – lass dir das aber schriftlich vom Bauamt bestätigen.
  • Beim Grenzabstand ist das Saarland streng: Das Grenzprivileg gilt nach dem Wortlaut nur für Gebäude zum Abstellen und Lagern. Plane mindestens 3 m Abstand ein.
  • Ein Holzofen darf erst nach der Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegers in Betrieb gehen.
  • Stand: Oktober 2026.

Das Saarland ist bei der Gartensauna ein Sonderfall, und zwar in zwei Richtungen: Bei der Verfahrensfreiheit ist der Gesetzestext großzügiger gefasst als in Rheinland-Pfalz oder NRW, beim Abstand zum Nachbarn dagegen strenger. Den vollständigen Gesetzestext konnten wir nur in nicht-amtlichen Sammlungen lesen, die für Saunen entscheidende Änderung von 2025 aber im Amtsblatt prüfen. Eine amtliche Aussage speziell zu Saunen gibt es nicht. Deshalb formulieren wir an einigen Stellen bewusst vorsichtig und sagen dir, was du dir für deine Fasssauna im Saarland von der Bauaufsicht bestätigen lassen solltest. Wie die übrigen Länder die Baugenehmigung regeln, liest du in unserem Ratgeber zur Baugenehmigung für Fasssaunen.

Was die Landesbauordnung Saarland vorsieht

Maßgeblich ist die Landesbauordnung (LBO) des Saarlandes vom 18.02.2004. Nach den nicht-amtlichen Lesefassungen wurde sie zuletzt durch Gesetz vom 27.08.2025 geändert; eine Änderung im Jahr 2026 haben wir nicht gefunden. Die Regel für kleine Gebäude stammt aus der Novelle 2025 (Gesetz Nr. 2165, Amtsblatt I S. 369): Sie hat die frühere Grenze von 10 m² Brutto-Grundfläche durch 75 m³ Brutto-Rauminhalt ersetzt. Seitdem lautet die Vorschrift:

„Verfahrensfrei sind: 1. … a) eingeschossige Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt, außer im Außenbereich“

§ 61 Abs. 1 Nr. 1 a LBO Saarland (Wortlaut nach nicht-amtlicher Quelle)

Verfahrensfrei bedeutet: kein Bauantrag und keine Kenntnisgabe an die Gemeinde; umgangssprachlich sagt man genehmigungsfrei. Der Buchstabe nennt nur drei Bedingungen – ein Geschoss, höchstens 75 m³ Brutto-Rauminhalt und kein Standort im Außenbereich. Ob du mit deiner Wunschsauna unter 75 m³ bleibst, entscheidet sich an Länge und Durchmesser; die genauen Zahlen bekommst du von uns auf Anfrage schriftlich für die Bauaufsicht.

Fasssauna mit Elektroofen im Saarland

Für die Elektro-Sauna ist die Lage übersichtlich: Steht sie eingeschossig und mit höchstens 75 m³ im Innenbereich oder im Gebiet eines Bebauungsplans, ist sie verfahrensfrei. Ob die Saunakabine ein Aufenthaltsraum ist, spielt für diesen Tatbestand nach seinem Wortlaut keine Rolle, weil er Aufenthaltsräume nicht erwähnt. In den meisten anderen Ländern ist das anders; warum eine Kabine dort in aller Regel nicht als Aufenthaltsraum gilt, erklärt unser Beitrag Sauna und Aufenthaltsraum.

Den Stromanschluss legt eine Elektrofachkraft. Was du dafür vorbereiten solltest, steht unter Elektroofen und Stromanschluss im Garten.

Holzofen: nach dem Wortlaut verfahrensfrei – bitte bestätigen lassen

Hier unterscheidet sich das Saarland von seinen Nachbarn. In Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen schließt eine Feuerstätte die Verfahrensfreiheit kleiner Gebäude ausdrücklich aus. Im saarländischen § 61 Abs. 1 Nr. 1 a fehlt dieser Zusatz. Für ein Versehen spricht wenig: Bei der Novelle 2025 hat der Landtag in diesem Buchstaben nur die Größe geändert und keinen Ausschluss ergänzt. Und Buchstabe c derselben Vorschrift erwähnt „Gebäude ohne Feuerstätten“ ausdrücklich, die Formulierung ist dem Gesetzgeber also geläufig.

Nach dem Wortlaut wäre damit auch eine Fasssauna mit Holzofen verfahrensfrei, solange sie eingeschossig ist, 75 m³ nicht überschreitet und nicht im Außenbereich steht. Ofen und Abgasrohr gehören zur technischen Gebäudeausrüstung und sind ebenfalls verfahrensfrei (§ 61 Abs. 1 Nr. 2; nicht jedoch freistehende Abgasanlagen, die höher als 10 m sind).

Wichtig: Ein amtliches Merkblatt oder eine Aussage des Bauministeriums, die das bestätigt, haben wir nicht gefunden. Bevor du eine Holzofen-Sauna ohne Bauantrag aufstellst, lass dir die Verfahrensfreiheit von deiner unteren Bauaufsichtsbehörde schriftlich bestätigen.

Sieht die Behörde das anders oder ist die Sauna größer, brauchst du ein Verfahren. Im Gebiet eines Bebauungsplans kennt die LBO die Genehmigungsfreistellung (§ 63): Baubeginn ist dann einen Monat nach Eingang der Unterlagen bei der Gemeinde möglich. Im Außenbereich bleibt nur der Bauantrag – mit geringen Aussichten für eine private Sauna.

Abstand zur Grenze: Hier ist das Saarland streng

Die Abstandsfläche beträgt im Regelfall 0,4 H und „in allen Fällen“ mindestens 3 m (§ 7 Abs. 5 LBO). Erleichterungen für kleine Gebäude an der Grenze regelt § 8 Abs. 2 Nr. 4 – allerdings nur für bestimmte Bauten:

„Garagen einschließlich Abstellraum, Gebäude zum Abstellen von Fahrrädern, Nebengebäude und Nebenanlagen zum Abstellen und zum Lagern sowie Gewächshäuser …“

§ 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 LBO Saarland

Eine Sauna dient weder dem Abstellen noch dem Lagern. Nach unserer Auslegung des Wortlauts ist sie deshalb nicht grenzprivilegiert – unabhängig vom Ofen – und muss mindestens 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze halten. Ob einzelne Bauaufsichtsbehörden das großzügiger sehen, wissen wir nicht; verlass dich nicht darauf. Wer die 3 m einhält, ist auch von der Brandwandpflicht für Wände unter 2,50 m Grenzabstand (§ 30 LBO) nicht betroffen.

Schornsteinfeger und erstes Anheizen

Auch wenn die Sauna ohne Bauantrag steht: Für den Holzofen gilt § 41 Abs. 6 LBO. Danach dürfen Feuerstätten „erst in Betrieb genommen werden, wenn“ der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen bescheinigt hat. Das gilt ebenso, wenn du später den Ofen tauschst oder die Abgasanlage änderst.

Daneben gilt die bundesweite 1. BImSchV. Ihr § 19 schreibt für neu errichtete Holzfeuerungen vor, dass die Mündung in Firstnähe sitzt und mindestens 40 cm höher liegt als der First. Befinden sich Fenster, Türen oder Lüftungsöffnungen innerhalb von 15 m, muss sie deren Oberkante um 1 m übersteigen (bei bis zu 50 kW Gesamtwärmeleistung). Die Verfahrensfreiheit ändert daran nichts. Wie du das vor dem Kauf mit dem Schornsteinfeger klärst, beschreibt der Beitrag Fasssauna mit Holzofen: Schornsteinfeger und Nachbarn.

Verfahrensfrei ist nicht rechtsfrei

§ 60 Abs. 2 LBO stellt klar: Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht davon, die Anforderungen öffentlich-rechtlicher Vorschriften einzuhalten, und die Bauaufsicht darf weiterhin einschreiten. Prüfe deshalb:

  • den Bebauungsplan, etwa Baugrenzen oder Vorgaben für Nebenanlagen,
  • ob dein Grundstück zum Außenbereich gehört – dort ist die Sauna nicht verfahrensfrei und nach § 35 BauGB nur im Ausnahmefall zulässig,
  • Denkmalschutz, Wasserschutzgebiet sowie Regeln aus Kleingartenordnung oder Mietvertrag,
  • die Abstandsfläche von mindestens 3 m.

So gehst du im Saarland vor

  1. Lage bestimmen. Lass dir von der Gemeinde sagen, ob für dich ein Bebauungsplan maßgeblich ist oder dein Garten bereits im Außenbereich liegt.
  2. Standort mit Abstand wählen. Plane mindestens 3 m zur Grundstücksgrenze ein, unabhängig vom Ofen.
  3. Bauaufsicht schriftlich fragen. Beschreibe kurz Ofenart, Brutto-Rauminhalt, Geschosszahl und Standort (Lageplan mit Abständen) und bitte um Bestätigung der Verfahrensfreiheit – beim Holzofen unbedingt.
  4. Schornsteinfeger einbinden. Vor dem Kauf Standort und Schornsteinhöhe besprechen, vor dem ersten Feuer die Bescheinigung einholen.
  5. Nachbarn informieren. Gerade beim Holzofen beugt ein frühes Gespräch späterem Ärger über Rauch vor.

Häufige Fragen

Ist eine Fasssauna mit Holzofen im Saarland wirklich ohne Bauantrag möglich?

Nach dem Wortlaut von § 61 Abs. 1 Nr. 1 a LBO ja – sofern sie eingeschossig ist, höchstens 75 m³ hat und nicht im Außenbereich steht. Bestätigt hat das für Saunen bisher keine saarländische Behörde. Lass dir die Verfahrensfreiheit deshalb schriftlich von der Bauaufsicht bestätigen.

Darf ich die Fasssauna im Saarland direkt an die Grenze stellen?

Nach unserer Auslegung nein. Das Grenzprivileg in § 8 Abs. 2 Nr. 4 LBO gilt nur für Garagen, Fahrradgebäude, Gewächshäuser sowie Nebengebäude zum Abstellen und Lagern. Für die Sauna bleibt es beim Mindestabstand von 3 m.

Gilt die Verfahrensfreiheit auch für ein Gartengrundstück am Ortsrand?

Nur, wenn es nicht zum Außenbereich gehört. Ob dein Grundstück im Innen- oder im Außenbereich liegt, sagt dir die Gemeinde. Im Außenbereich ist die Sauna im Saarland nicht verfahrensfrei.

Muss ich den Holzofen irgendwo melden, wenn die Sauna verfahrensfrei ist?

Ja, beim Schornsteinfeger. Den Einbau einer neuen Feuerungsanlage musst du dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger unverzüglich mitteilen (§ 1 Abs. 2 SchfHwG), und vor dem ersten Feuer braucht es seine Bescheinigung (§ 41 Abs. 6 LBO).

Quellen

Wichtig: Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bauordnungen ändern sich, und über deinen konkreten Fall entscheidet die Bauaufsichtsbehörde. Lass dir im Zweifel schriftlich bestätigen, dass dein Vorhaben verfahrensfrei ist.

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