Fasssauna in Thüringen: Brauche ich eine Baugenehmigung?
Seit 2024 gilt in Thüringen eine neue Bauordnung mit neuen Paragrafen. Seit Juli 2026 heißt das für die Fasssauna: bis 30 m² Grundfläche im Innenbereich verfahrensfrei – mit Holzofen aber nicht an der Grundstücksgrenze.
Inhalt 9 Abschnitte
Das Wichtigste in Kürze
- Seit Juli 2024 gilt in Thüringen eine neu gefasste Bauordnung. Verfahrensfreie Vorhaben stehen jetzt in § 63 ThürBO – ältere Merkblätter nennen noch § 60.
- Ohne Bauantrag zulässig sind seit dem 24.07.2026 eingeschossige Gebäude bis 30 m² Grundfläche, wenn sie nicht im Außenbereich liegen. Vorher lag die Grenze bei 10 m².
- Ein Holzofen steht der Verfahrensfreiheit nach dem Wortlaut nicht im Weg, wohl aber dem Bauen an der Grenze: Mit Feuerstätte gelten mindestens 3 m Abstand.
- Vor dem ersten Feuer braucht es die Bescheinigung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers (§ 89 Abs. 2 ThürBO).
- Stand: Oktober 2026.
Wer in Thüringen nach Regeln für Gartenhäuser oder Saunen sucht, landet oft bei „§ 60 ThürBO“. Diese Fundstelle stimmt nicht mehr: Die Bauordnung wurde 2024 als neues Gesetz beschlossen und neu durchnummeriert. Hier erfährst du, was für eine Fasssauna in Thüringen gilt und wann eine Baugenehmigung nötig wird. Die übrigen Bundesländer vergleicht unser Ratgeber Baugenehmigung für die Fasssauna.
Die neue ThürBO: Was § 63 zur Gartensauna sagt
Grundlage ist die Thüringer Bauordnung vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 298). Sie ist im Juli 2024 in Kraft getreten und hat die ThürBO von 2014 abgelöst. Mit dem Ersten Thüringer Entlastungsgesetz vom 6. Juli 2026 (GVBl. S. 150) wurde sie erneut geändert. Die für Gartensaunen wichtige Änderung gilt seit dem 24. Juli 2026.
| Regelung | ältere Merkblätter (ThürBO 2014) | heute (ThürBO 2024) |
|---|---|---|
| Verfahrensfreie Vorhaben | § 60 | § 63 |
| Grenzbebauung ohne Abstandsfläche | § 6 Abs. 8 | § 6 Abs. 7 |
Die Neufassung 2024 hatte die bekannte Schwelle von 10 m² noch übernommen. Seit der Änderung 2026 sind nach dem neuen Paragrafen verfahrensfrei
„eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 30 m²“
§ 63 Abs. 1 Nr. 1 a ThürBO
– allerdings mit dem Zusatz, dass das im Außenbereich nicht gilt. „Verfahrensfrei“ ist der juristische Ausdruck für das, was viele „genehmigungsfrei“ nennen: Du brauchst weder Bauantrag noch Baugenehmigung. Gezählt wird nach § 2 Abs. 3 ThürBO die Brutto-Grundfläche, also über die Außenmaße.
Bei der Fasssauna bestimmen Länge und Außendurchmesser, ob die 30 m² reichen. Für dein Wunschmodell nennen wir dir die Werte gern schriftlich zum Vorlegen beim Bauamt – melde dich dafür über unsere Kontaktseite. Das Nachbarland Sachsen-Anhalt rechnet ebenfalls mit der Grundfläche, zieht die Grenze aber schon bei 10 m².
Derselbe Paragraf nennt auch Gartenlauben in Kleingartenanlagen. Eine Sauna ist nach unserer Einschätzung keine Laube; im Kleingarten entscheiden ohnehin Pachtvertrag und Vereinsordnung.
Mit Elektroofen: klare Verhältnisse bis 30 m²
Die ThürBO versteht unter Feuerstätten ortsfeste Anlagen, die durch Verbrennung Wärme erzeugen (§ 2 Abs. 8). Ein Elektroofen gehört nicht dazu. Bleibt deine Elektro-Sauna bei höchstens 30 m² und steht sie im Innenbereich, ist sie verfahrensfrei.
Ist sie größer, gibt es zwei Wege. Für Grundstücke mit Bebauungsplan sieht § 64 ThürBO die Genehmigungsfreistellung vor; die Gemeinde kann dann innerhalb eines Monats verlangen, dass doch ein Verfahren stattfindet. Ohne Bebauungsplan führt der Weg über das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 65 ThürBO. Was beim Anschluss des Ofens wichtig ist, erklärt unser Ratgeber Gartensauna mit Elektroofen.
Mit Holzofen: kein Ausschluss, aber Auflagen
Viele Länder nehmen Gebäude mit Feuerstätte von der Verfahrensfreiheit aus. Thüringen nicht: In § 63 Abs. 1 Nr. 1 a ThürBO findet sich kein entsprechender Vorbehalt. Nach dem Gesetzeswortlaut ist die Holzofen-Fasssauna bis 30 m² im Innenbereich also ebenso verfahrensfrei wie die elektrische. Auch bei der Anhebung von 10 auf 30 m² im Jahr 2026 hat der Landtag keinen solchen Vorbehalt ergänzt. Eine Stellungnahme des Bauministeriums oder eines Gerichts speziell zu Saunen gibt es dazu aber nicht – bitte das Bauamt deshalb vorab um eine schriftliche Einschätzung. Ofen und Rauchrohr zählen zur technischen Gebäudeausrüstung und sind nach § 63 Abs. 1 Nr. 2 ebenfalls frei.
Die Anforderungen an die Sicherheit bleiben trotzdem: Nach § 45 ThürBO müssen Feuerstätten und Abgasanlagen betriebssicher und brandsicher sein. Sinnvoll ist außerdem, deine Gebäudeversicherung vorab schriftlich über die Gartensauna mit Holzofen zu informieren. Ausführlich zu Rohr, Brennholz und Nachbarn: Fasssauna mit Holzofen – Schornstein und Schornsteinfeger.
Grenzabstand nach § 6 ThürBO
Auch in Thüringen beträgt die Abstandsfläche nach § 6 Abs. 5 ThürBO 0,4 H, mindestens 3 m. Ohne eigene Abstandsfläche dürfen nach § 6 Abs. 7 nur Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten stehen. Die Grenzen dafür:
- mittlere Wandhöhe bis 3 m,
- bis 9 m an jeder einzelnen Grundstücksgrenze,
- zusammen höchstens 18 m solcher Grenzbebauung – Wärmepumpen und gebäudeunabhängige Solaranlagen eingerechnet.
Eine Thüringer Besonderheit: Die Abstandsfläche von Dächern mit bis zu 45 Grad Neigung bleibt bei diesen Grenzgebäuden außer Betracht. Wie das gewölbte Dach eines Fasses dabei zu behandeln ist, beurteilt dein Bauamt.
Die Holzofen-Sauna kann das Privileg nicht nutzen und muss die regulären 3 m einhalten. Bei der Elektro-Sauna kommt es zusätzlich darauf an, dass sie keinen Aufenthaltsraum enthält. § 2 Abs. 5 ThürBO meint damit Räume für den „nicht nur vorübergehenden Aufenthalt“. Eine reine Saunakabine erfüllt das nach dem NRW-Bauministerium (Erlass vom 03.08.2023) und dem VG Bayreuth (Az. B 2 K 22.692) nicht, ein Ruheraum dagegen regelmäßig schon. Ausführlich: Ist eine Sauna ein Aufenthaltsraum?
Schornsteinfeger: Bescheinigung vor dem ersten Feuer
Bevor in der Holzofen-Sauna das erste Feuer brennt, muss der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger tätig werden. § 89 Abs. 2 ThürBO erlaubt die Inbetriebnahme erst, wenn er
„die sichere Abgasabführung und beim Anschluss an eine Abgasanlage deren Tauglichkeit bescheinigt hat“
§ 89 Abs. 2 ThürBO
Im Anschluss an diese Bescheinigung erlässt er den Feuerstättenbescheid, in dem steht, welche Kehr- und Prüfarbeiten künftig anfallen (§ 14a Abs. 4 SchfHwG). Außerdem musst du ihm den Einbau der neuen Feuerstätte unverzüglich mitteilen (§ 1 Abs. 2 SchfHwG).
Für die Höhe des Rauchrohrs ist § 19 der 1. BImSchV maßgeblich. Bei Holzfeuerungen, die seit 2022 errichtet werden, muss die Mündung firstnah sitzen und den First um 40 cm oder mehr überragen; bei kleineren Anlagen außerdem Fenster, Türen und Lüftungsöffnungen in 15 m Umkreis um wenigstens 1 m. Wo beim runden Fassdach der „First“ liegt, regelt die Verordnung nicht ausdrücklich – hier entscheidet der Schornsteinfeger. Ein Termin vor dem Kauf lohnt sich deshalb doppelt.
Bebauungsplan & Co.: Das Planungsrecht gilt ausdrücklich weiter
Dass verfahrensfrei nicht rechtsfrei bedeutet, sagt die ThürBO deutlicher als viele andere Landesbauordnungen. § 62 Abs. 2 nennt die Pflicht, die Anforderungen öffentlich-rechtlicher Vorschriften einzuhalten, „insbesondere des Bauplanungsrechts“ – und zusätzlich nötige Genehmigungen oder Erlaubnisse nach anderen Gesetzen einzuholen.
Für deine Fasssauna heißt das konkret: Liegt der Wunschplatz außerhalb der Baugrenzen, kommt es darauf an, ob der Bebauungsplan dort Nebenanlagen zulässt (§ 23 Abs. 5 BauNVO). Im Außenbereich gibt es keine Verfahrensfreiheit, und planungsrechtlich ist ein solches Vorhaben dort nur im Einzelfall zulässig (§ 35 BauGB). In der Umgebung eines Baudenkmals oder im Wasserschutzgebiet fragst du die zuständigen Behörden gesondert. Und gegenüber dem Nachbarn gilt das Zivilrecht: Wesentliche Rauchbelästigungen muss er nach § 906 BGB nicht ohne Weiteres dulden.
So gehst du in Thüringen vor
- Aktuelle Paragrafen nutzen. Bezieh dich gegenüber Gemeinde und Bauamt auf die ThürBO 2024 – also § 63 statt § 60.
- Grundfläche ermitteln. Halte die Außenmaße deines Wunschmodells bereit und kläre, ob Vordach oder Podest mitgezählt werden.
- Lage klären. Bebauungsplan, Innenbereich oder Außenbereich – und welche Baugrenzen gelten auf deinem Grundstück?
- Verfahren bestimmen. Bis 30 m² im Innenbereich verfahrensfrei; darüber Genehmigungsfreistellung oder vereinfachtes Verfahren.
- Beim Holzofen den Schornsteinfeger einbeziehen. Standort, Rohrhöhe und Bescheinigungstermin vor der Bestellung besprechen und 3 m Grenzabstand einplanen.
- Antworten schriftlich festhalten. Telefonische Auskünfte sind unverbindlich, bitte um eine schriftliche Antwort. Bei echten Zweifeln hilft eine Bauvoranfrage.
Häufige Fragen
Mein Merkblatt nennt § 60 ThürBO – ist das falsch?
Es ist veraltet. § 60 war die Fundstelle in der ThürBO von 2014. Seit Juli 2024 stehen die verfahrensfreien Vorhaben in § 63. Die Grenze von 10 m² Grundfläche blieb dabei zunächst gleich; seit dem 24.07.2026 liegt sie bei 30 m².
Darf ich in Thüringen eine Holzofen-Sauna ohne Bauantrag aufstellen?
Nach dem Wortlaut von § 63 ThürBO ja, sofern sie höchstens 30 m² Grundfläche hat und nicht im Außenbereich liegt. Einzuhalten sind trotzdem mindestens 3 m Grenzabstand und die Bescheinigung nach § 89 Abs. 2 ThürBO.
Was gilt, wenn meine Sauna größer als 30 m² ist?
Im Gebiet eines Bebauungsplans kommt die Genehmigungsfreistellung nach § 64 ThürBO in Betracht. Ansonsten brauchst du eine Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 65 ThürBO.
Zählt das Vordach bei den 30 m² mit?
Dazu gibt es keine ausdrückliche Regel. Maßgeblich ist die Brutto-Grundfläche nach Außenmaßen; wie Vordach oder Podest bewertet werden, entscheidet das Bauamt. Frag dort nach, bevor du dich festlegst.
Quellen
- Landesrecht Thüringen: Thüringer Bauordnung (ThürBO) – amtliches Portal; ThürBO vom 02.07.2024 (GVBl. S. 298), geändert am 06.07.2026 (GVBl. S. 150)
- Thüringer Landtag, Drucksache 7/9641 – Gesetzentwurf der Landesregierung zur neuen ThürBO
- Thüringer Landtag, Drucksache 8/3762 – Beschlussempfehlung zum Ersten Thüringer Entlastungsgesetz, § 63: 10 → 30 m² (23.06.2026)
- Stadt Leinefelde-Worbis: Merkblatt zum Bauantragsverfahren – kommunal, noch alte Zählung
- 1. BImSchV – Feuerungsanlagen – § 19, Ableitbedingungen seit 2022
- Bauministerium Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 03.08.2023 – Einordnung der Saunakabine
- Gerichtsbescheid des VG Bayreuth (B 2 K 22.692) – Aufenthaltsraum und Feuerstätte
Wichtig: Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bauordnungen ändern sich, und über deinen konkreten Fall entscheidet die Bauaufsichtsbehörde. Lass dir im Zweifel schriftlich bestätigen, dass dein Vorhaben verfahrensfrei ist.


